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Evangelische Kirche in Mainz.
Aus dem Programm.
Die evangelische Kirchengemeinde zu Mainz beabsichtigt eine geräumige
ligtkirche von 1500 festen Sitzplätzen mit den nötigen Nebeneinrichtungen in
m einheitlich gestalteten Monumentalbau zu errichten.
Die hierzu erforderlichen Pläne und Kostenüberschläge beabsichtigt die Ge-
inde durch eine beschränkte Konkurrenz unter solchen Architekten zu beschaffen,
ie durch Ausführung derartiger öffentlichen Bauten sich bereits bewährt haben,
Für diese Konkurrenz werden folgende Unterlagen gegeben und Bedingungen
stellt:
A. Bauplatz. Der Bauplatz liegt in Mitte des nordöstlichen Teiles der
Kaiserstrasse, welche, von Südwest nach Nordost ziehend, die Mittelachse der Ge-
amtstadt Mainz bildet,
In dem hier angeschlossenen Stadtplan im Mafsstab von I: 4000 ist dieser
Bauplatz mit No. 16 bezeichnet; derselbe ist ringsum durch die Kaiserstrasse begrenzt,
misst in seiner Längenachse, die mit der Achse der Kaiserstrasse zusammenfällt,
100 Meter, in der Breite 60 Meter. Er darf indessen nicht bis an diese Grenzen
bebaut werden, sondern es ist ringsum ein entsprechender Zwischenraum zu belassen,
welcher gegen die Strasse eingefriedigt wird und als Vorgarten, Terrasse oder der-
gleichen angelegt werden kann.
Die Längenachse der Kirche soll mit derjenigen des Platzes zusammenfallen,
das Haupiportal nach Südwest, der Chor nach Nordost gelegt werden.
B. Kirchbau mit Nebenbauten. Der Kirchbau einschliesslich der Neben-
bauten soll einen einheitlich gestalteten Monumentalbau darstellen, dessen Baustil
der Wahl der Herren Preisbewerber überlassen bleibt.
Das Baumaterial soll das hier bei grösseren öffentlichen Bauten übliche beste
Steinmaterial — Quader- und Schichtsteine — sein,
Der Bau soll folgende Räume umfassen:
1. Eine Predigtkirche für den öffentlichen Gottesdienst, von bester Akustik,
guter Beleuchtung, eben solcher Heizbarkeit, mit 1500 festen Sitzplätzen, Der Altar
findet im Ostchor Aufstellung und ist mit freiem Umgang für die Kommunikanten,
sowie freiem Raum vor demselben für die Aufstellung von. beweglichen Sitzen für
100 Konfirmanden zu versehen. , Der Altar mit seiner freien Umgebung soll mindestens
drei Stufen höher als das Kirchenschiff liegen. Die Aufstellung der Kanzel über
oder hinter dem Altar ist ausgeschlossen. Die Orgel. ist gegenüber dem Chor an
der Südwestseite auf einer aufsteigenden Empore über dem Haupteingang aufzustellen;
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