Full text: Deutsche Konkurrenzen (1894/95, Bd. 4, H. 37/48)

Synagoge für Magdeburg. 
Die Synagogen-Gemeinde zu Magdeburg beabsichtigt auf ihrem Grundstück 
in der Gr. Schulstrasse, einen Neubau der Synagoge nach dem nachfolgend auf- 
| geführten Raumbedürfnis zu errichten. 
Raumbedürfnis. 
Der Synagogenraum soll enthalten: 1. etwa 700 Sitzplätze für Männer im 
] Erdgeschoss von mindestens 0,95 m ‚Tiefe und 0,53 m Breite; 2. etwa 600 
Sitzplätze für Frauen auf den Emporen, deren auf der Westseite zwei übereinander 
| angenommen werden können; 3. eine geräumige Vorsynagoge, welche nicht gleich- 
| zeitig Vorhalle sein darf und mit etwa 40 Sitzplätzen ausgestattet werden soll; 
4 4. das Allerheiligste, in.der üblichen dem Ritus entsprechenden Anordnung. 
Ueber demselben ist eine Orgel und damit verbunden Platz für einen Sänger- 
]chor von etwa 40 Personen mit einem besonderen Aufgange vorzusehen; 5. ein 
| Zimmer für den Rabbiner, etwa 12 qm gross, mit Verbindung nach einem der 
| herzustellenden Aborte und mit besonderem Zugange versehen; 6. geräumige zug- 
4 e mit Kleiderablagen mit besonderen Waschräumen und Aborten, 
letztere für Männer im Erd-, beziehungsweise auch für Knaben im Untergeschoss, 
]für Frauen im Obergeschoss. Ausserdem soll der Neubau enthalten: 7. eine 
MKüsterwol nung, bestehend aus zwei Stuben, 2 Kammern, Küche und Abort, 
welche einen besonderen Zugang erhalten muss; 8. einen Sitzungssaal von etwa 
ndfläche; 9. ein Zimmer für das Secretariat mit einem Vorzimmer, 
MM 25 qm, letzteres etwa 15 qm gross; 10. ausserdem wird von der 
Gemeinde der grösste Wert darauf gelegt, dass mindestens 3 Klassenräume für 
die Religionsschule vorgesehen werden, von denen ein grösseres Klassenzimmer 
|für etwa 60 Kinder ausreichen muss, wogegen für die übrigen eine Grundfläche 
je von 30 bis 35 qm genügt; 11. im Untergeschoss sind die Sammelheizungs- und 
Lüftungs-Anlagen vorzusehen, ferner für das Schächten des Geflügels ein kleiner 
Raum, sowie Kellerräume für die Küsterwohnung und für die Aufbewahrung des 
Mi Brennmaterials, 
Allgemeine Bestimmungen. 
Synagoge ist so zu orientieren, dass das Allerheiligste sich im Osten 
befindet, Bei der Anlage der Ein- und Ausgänge, Treppen, Gangbreiten für die 
Synagogenplätze, Anordnung der Notausgänge u. s. w. ist den bestehenden Be- 
i auf das genaueste zu entsprechen. Entwürfe, welche diese Vor- 
;sser Acht lassen, werden von der Preisbewerbung ausgeschlossen. Die 
iren und Treppen müssen nach Zahl und Breite so bemessen 
je ein Meter Breite für je 150 Personen im Erdgeschosse, bez. für 
sonen im Emporengeschosse nachgewiesen ist, 
Architektur. 
ücksicht auf die sehr geringe Strassenbreite ist ein besonderer Wert 
uf die Fassadengestaltung der allein sichtbaren Aussenfront in der Grossen 
 Bchulstrasse nicht zu legen. Bei dem knappen Maafs des vorhandenen Bürger- 
Steiges sind Risalite oder sonstige Vorsprünge, welche über die Bauflucht treten, 
licht gestattet; immerhin wird eine würdige, den Charakter des Gebäudes zur 
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