Aus dem Preis-Ausschreiben.
Das Preisgericht besteht A. aus folgenden Architekten: 1) dem kaiserlichen
Baurat, Her ’aul Wallot in Berlin, 2) dem königlichen Regierungs- und Baurat,
Herrn. 0. Ho/sfeldt in Berlin, 3).dem Baudirektor, Herrn Hwgo, Licht in; Leipzig
4) dem Stadtbaurat, Herrn‘. Otto‘ Peters in Magdeburg; B. aus folgenden, Mit-
gliedern der Wilhelma; 5) dem! Vorsitzenden des Verwaltungsrates, königl. Major
a. D. und Kommerzienrat Herrn Schrader, 6) dem stellvertretenden. Vorsitzenden
des Verwaltungsrates, Herrn Stadtrat 4, Kalkow, 7) dem General-Direktor der
Wilhelma, Dr, Hahn.
Es: werden an Zeichnungen beansprucht: a) Ein Lageplan im Mafsstab. von
1: 500, wobei der dem :Bauprogramm beigefügte gleich benutzt werden ‚kann,
b) Sämtliche‘ Grundrisse ‚im, Mafsstab von 1: 100, In den Grundrissen sind die
nach Angabe des Bauprogramms zur Aufstellung gelangenden Arbeitstische, sowie
die Akten- und Kartenschränke einzuzeichnen. c) Ansichten sämtlicher Strassen-
fronten, sowie einer Giebelfront im Mafsstab von 1: 100. d) Alle zur Klarlegung
erforderlichen Durchschnitte im Mafsstabe von 1 : 100. e) Die.in dem Bau-
program rbetenen Skizzen der Grundrisse und der Strassenansicht des künftiger
Erweiter \ues ‚eventuell‘ anschliessend an die Zeichnungen a—c. Für, die Her-
stellung Gebäudes mit Einschluss, der Heizungs-Anlage, jedoch mit. Aus-
schluss « elektrischen Beleuchtungs-Anlage und der Mobiliar-Ausstattung, ist
eine Bausumme bis zu höchstens 450,000. Mark in Aussicht genommen, welche
unter kei Umständen überschritten werden soll.
Projekte, deren Ausführungskosten die vorgenannte Summe nach Ansicht des
Preisgerichts überschreiten, können auf Berücksichtigung. keinen Anspruch, machen.
Für die von. den Preisrichtern als beste: Lösungen anerkannten Entwürfe sind
folgende Preise ‚ausgesetzt: ein erster Preis von‘ 4000 Mark, ein’ zweiter Preis
von 2506. Mark, ein, dritter ‚Preis ' von; 1500 Mark. ‚Sollte ‚sich, nach... dem
Urteil des Preisgerichtes ein vollkommen entsprechender Entwurf. für, die Erteilung
des ersten Preises überhaupt nicht ergeben, so. bleibt eine anderweitige, Verteilung
an die relativ besten Lösungen vorbehalten, wennschon, die gesamte Summe’ der
ausgesetzten Preise unverkürzt zur Auszahlung gelangen soll.
Aus dem Programm.
Die Lage, Form und Grösse des Bauplatzes und die Beschränkung der Be-
bauung desselben ‚durch Vorgärten ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Der Bau-Polizei-Ordnung der Stadt Magdeburg vom 24. ‚November‘ 1893*) ist
natürlich in allen Punkten streng Rechnung zu tragen.
Für das Geschäftshaus ist zunächst noch nicht der Bauplatz in, seiner ganzen
Ausdehnung erforderlich; ; nach ‚einem diesseitigen Ueberschlag würde vielmehr, die
Bebauung einer Fläche von etwa 1400 bis 1500 qm genügen, wenn. ein Gebäude
von Erdgeschoss und zwei Obergeschossen mit einem bewohnbaren Untergeschoss
angenommen wird. Die zweckmäfsigste Lage des Gebäudes auf dem Grundstücke
festzustellen ,,. bleibt dem Architekten überlassen; doch ist unter allen Umständen
darauf Bedacht zu nehmen, dass bei Vermehrung der Geschäfte eine organische
Erweiterung des Gebäudes über den ganzen Baugrund insoweit erfolgen kann, als
die Bauordnung und die Rücksicht auf Luft und Licht dies zulassen.
Das Gebäude soll, .ohne luxuriöse Ausstattung, in seiner äusseren Erscheinung
n Charakter eines öffentlichen Verwaltungs- oder Geschäftshauses tragen.
Auch die innere Einrichtung soll, dem Zwecke des Gebäudes als eines reinen Ge-
schäftshauses entsprechend, durchaus einfach und gediegen gehalten werden; nur
für den Haupteingang, die Haupttreppe, den Saal und eventuell die Verkehrshalle
*) Erschienen 1893 in der Creutzschen Buchhandlung (R. & M. Kretschmann)
in Magdeburg. Preis ı Mark.