im Erdgeschoss mit den zugehörigen Magazinräumen im Erdgeschoss
und Souterrain sind zur Vermietung bestimmt. — Es wird Wert
darauf gelegt, dass die Räume sowohl im Zusammenhang als auch
einzeln verwendet werden können; ebenso sollen die Büffets der Tages-
wirtschaft sowie der Speise- und Nebensäle so angelegt werden, dass
dieselben mit Küche und Keller in zweckmäfsiger Verbindung stehen,
und die Möglichkeit einer guten Bedienung zulassen. Es ist darauf
Rücksicht zu nehmen, dass die Restaurations-Lokalitäten für die
Tageswirtschaft vom Hauptvestibüle bezw. Treppenhaus wie von der
Strasse zugänglich sind. Für die Mitwirkenden bei Aufführungen
werden besondere Aufgänge gewünscht, welche von denen für das
Publikum getrennt sind. Hierdurch ist die Anordnung besonderer
Garderoben und Aborte für die Mitwirkenden bedingt. Getrennte
Eingänge für Wagen und Fussgänger sind vorzusehen. Für die
Centralheizungs-, Lüftungs- und elektrische Beleuchtungs - Anlage sind
im Souterrain die erforderlichen Räume anzuordnen. Die Ein-
richtung der Wasserleitung, sowie die Wasserableitung geschieht im
Anschluss an die bestehenden städtischen Einrichtungen. Für die
Abortanlagen gilt durchweg das Grubensystem mit pneumatischer Ent-
leerung. Die Baukosten (diejenige für Heizungs-, Lüftungs- und Be-
leuchtungsanlage nicht. inbegriffen) dürfen die Summe von 340000
Mark keinesfalls überschreiten, Es wird hierzu bestimmt, dass der
Baupreis für ı cbm des umbauten Raumes, von der Trottoirober-
kante bis zum obersten Gesims gemessen, 16 Mark betragen soll
und dass der Bauentwurf mit Zugrundelegung dieses Einheitspreises
nach dem Urteil des Preisgerichts ausführbar sein muss. Die Ent-
würfe müssen den gesetzlichen Bauvorschriften, sowie den Bestimm-
ungen des Ortsbaustatuts von Ulm entsprechen,
Als Ergänzung des Programms wurde den Herausgebern auf vorher
ergangene Anfrage am 6. März d. J. folgende Mitteilung gemacht:
1) Für den Hauptsaal ist eine Bodenfläche von 600 qm zwischen
den Aussenmauern ausschliesslich der Galerien vorgesehen, Die Letz-
teren sollen sowohl für Konzerthörer, als auch- für Restaurationszwecke
Verwendung finden.
2) Das Podium ist in der Saalfläche nicht einbegriffen.
3) Die Nebensäle im Galeriestock sind für Restaurationszwecke be-
stimmt und müssen daher die erforderlichen Büffets vorgesehen werden.
4) Für die Mitwirkenden ist nur ein besonderer Aufgang gewünscht.
5) Die Eingänge für Wagen und Fussgänger sind so anzulegen, dass
die Fussgänger durch den Wagenverkehr nicht belästigt werden,
6) Auf der östlichen Seite gegen die gemeinschaftliche Einfahrt können
Lichtöffnungen angebracht werden.
Die an der Preisbewerbung Teilnehmenden haben einzureichen:
a) Einen Lageplan im Maßstab ı: 500. — b) Grundrisse sämtlicher
Geschosse im Mafsstab 1: 200. — c) Längenschnitt und Querschnitt
im‘ Mafsstab ı: 200 und zwar durch den Festsaal. — d) Eine
Ansicht gegen die Bahnhofstrasse und je eine Ansicht der Neben-
seiten im Mafsstab 1ı:200. Alle Zeichnungen sind nur in einfachen