Aus den Bedingungen und Programm.
Zur Erlangung von Entwurfskizzen für den Bau einer Ruhmeshalle
mit Kaiser Friedrich-Museum in Görlitz wird seitens des unterzeichneten
Komitees ein allgemeiner Wettbewerb unter den deutschen Architekten
eröffnet.
Die Entwürfe sind bis zum I. September 1897, abends 8 Uhr,
einzuliefern,
Das Preisrichteramt haben übernommen: Königlicher Baurat
Schmieden in Berlin, Geheimer Regierungs- und Baurat von Zschock
in Liegnitz, Stadtbaurat Kubale in Görlitz, Direktor der Königlichen
Baugewerkschule Dr. Bohn in Görlitz, Stadtrat Hagspihl in Görlitz,
Bürgermeister und Syndikus Z/eyne in Görlitz.
An Preisen ist der Betrag von 6000 Mark zur Verfügung gestellt,
und zwar:
für einen ersten Preis 3000 Mark,
für einen zweiten Preis 1500 Mark,
für zwei dritte Preise je 750 Mark.
Entwürfe, welche die im Bauprogramm festgesetzte Bausumme von
350000 Mark nach dem Urteile des Preisgerichts unzweifelhaft über-
schreiten, werden von der Preisverteilung ausgeschlossen.
An Arbeiten werden verlangt:.ein Lageplan ı: 500; die Grundrisse
von drei Geschossen, Keller-, Erd- und Obergeschoss. I: 200; zwei
Durchschnitte I :200; zwei Ansichten ı : 100; ein Schaubild, in einfacher
linearer Weise dargestellt, ı:200 für die vordere Ecke und von dem
Standpunkte A des Lageplatzes aus; eine Erläuterung des Entwurfs;
zwei Kostenüberschläge, der eine nach der bebauten Grundfläche, der
andere nach dem Rauminhalte des Gebäudes,
Das zu errichtende Gebäude soll in erster Linie der im Volke
lebenden Verehrung für unsere beiden hochseligen Kaiser Wilhelm I.
und Friedrich III. in seinem Aeusseren wie im Inneren einen würdigen
Ausdruck verleihen. Ausserdem soll es zur Unterbringung der städtischen
kunstgewerblichen und Altertums-Sammlungen, sowie der prähistorischen
Sammlung und der Gemälde-Sammlung dienen und für die Kunst-Aus-
stellung geeignete Räume enthalten.
Der von der Stadt Görlitz für die Herstellung der Ruhmeshalle
in Aussicht gestellte Bauplatz besteht aus einem hoch auf dem rechten
Neisse- Ufer an der in der Verlängerung der Victoriastrasse neu anzu-
legenden Strasse No. 2 und der Strasse No. 7 (Friedrich-Platz) be-
legenen Grundstücke a, b, c, d des Lageplanes, dessen durch die
Bebauung nicht in Anspruch genommenen "Teile mit gärtnerischen
Schmuckanlagen versehen werden sollen.
Für die Lage des Gebäudes ist zu berücksichtigen, dass der
Hauptzugang auf der Strasse No. 2 erfolgt, und dass das künftige
Planum dieser Strasse sowohl, als das der Strasse No. 7, wie aus den
im Lageplane eingeklammerten Ordinaten hervorgeht, gegen das Planum