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gelegene Ausgänge sind daher auf mehreren Seiten vorzusehen, Das
Gebäude soll enthalten:
a) Einen Hauptsaal, welcher durch bewegliche Wände geteilt werden
kann, so dass ein grösserer Saal von %, und ein kleinerer Saal
von rund 1/3 der Gesamtgrösse abgetrennt werden kann.
Falls der kleinere Saal eine geringere Höhe erhält, kann über
jen. eine Galerie angeordnet werden, deren Ausgänge jedoch
je führen müssen.
m für Musik und sonstige Aufführungen von 75 bis 100 qm
äche in Verbindung mit dem grossen Saal.
) Kleiderablagen und Abortanlagen für Damen und Herren in ent-
| sprechender Anordnung und so gelegt, dass bei getrennter Be-
| nutzung des kleinen Saales auch für diesen ein Teil derselben
bequem zu erreichen ist.
e) Büffetträume und Bierschenken in gleicher Verteilung für getrennte
| Benutzung des- grossen und kleinen Saales wie‘ zu d.
| Für ‚den Sommerbetrieb auf der. Terrasse ist auf geeignete
| Anordnung eines Büffetts nach dem Garten zu Bedacht zu nehmen.
f) Küche, Spülküche und Bierlager, welche. im Keller untergebracht
werden können, jedoch gute Verbindung mit den verschiedenen
A Büffetträumen haben müssen.
g) Zwei Kneipzimmer, möglichst mit Aussicht zum Stadtgarten, von
zusammen 70— 100 qm, welche gelegentlich auch anderweitig be-
A nutzt werden können,
| h) Anschliessend an die vorhandene Terrasse eine überdeckte Veranda
mit Ausblick zum Stadtgarten,
i) Eine kleine Wohnung von 3 bis 4 Zimmern im Keller oder einem
abgetrennten Teil des Obergeschosses für einen Heizer oder sonstigen
Angestellten.
k) Die Abortanlagen sind für Grubensysteme einzurichten.
]) In den unter a, b, c, g und h genannten Räumen sollen im ganzen
1500 Personen sitzend untergebracht werden können. Die hiernach
auf ı Person entfallende Grundfläche ist im Erläuterungsbericht
anzugeben. :
m) Für Unterbringung. der Heizungsanlage und einer elektrischen Be-
leuchtungsanlage sind geeignete Räume vorzusehen.
b
zz
Aus dem Gutachten.
An Stelle des erkrankten Herrn Bürgermeisters Vatimann war in
dessen Auftrage erschienen der Beigeordnete Niewöhner, so dass sich
das Preisgericht hiernach aus folgenden Personen zusammensetzte:
I. Rechtsanwalt Greve in Gelsenkirchen,
2.. Stadt - Bauinspektor Kullrich in Dort
3. Beigeordneter Niewöhner in Gel
| 4. Stadtbaumeister Schulz in Gelsen!]
5. Königlicher Baurat Spanke in Dortmund,
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