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Es wird ferner gefordert eine Sakristei, neben oder in der Nähe
des Altarplatzes, mit kleinem Altar und Harmonium. Damit einzelne
Nebengottesdienste (Wochengottesdienste, Katechismusunterredungen,
Konfirmandenstunden) darin abgehalten werden können, soll sie für
ungefähr 60 Personen Platz bieten. Neben der Sakristei ist noch ein
kleiner Raum für den Geistlichen vorzusehen, nicht minder neben oder
doch in der Nähe der Sakristei ein Raum zur Aufbewahrung der kirch-
lichen Gerätschaften. In dem Kabinette des Geistlichen ist ein Klosett
anzubringen.
Ausserdem sind noch innerhalb der Umfassungsmauern der Kirche
2 Klosetts für die Kirchenbesucher — eins für Männer, eins für Frauen
— herzustellen.
Bei dem Raum für die Orgel ist auf ein grösseres Orgelwerk zu
rechnen. Der Raum soll thunlichst ein Rechteck bilden. Erfordert
werden für das Orgelwerk an Tiefe 3 m, Breite 8,50 m, Höhe 9 m,
für das Gebläse 13 ([]m bei 3,50 m Höhe. Die Orgelempore soll
nicht unter 30 []m halten und Raum für etwa 80 Personen bieten.
Wendeltreppen sind möglichst zu vermeiden,
Die Kirche soll Centralheizung und elektrische Beleuchtung er-
halten. Die für die Heizungsanlage erforderlichen Räumlichkeiten sind
vorzusehen. Die Heizstelle ist unter dem Kirchenfussboden an geeigneter
Stelle, gut zugängig, nebst einem von aussen zu füllenden Kohlenraum
anzulegen. Für die Sakristei ist ausserdem noch Ofenheizung vorzusehen.
Zwischen Haupteingang und Schiff ist eine Vorhalle anzuordnen. Im
übrigen ist bei der gesamten Raumdisposition der Charakter einer
evangelisch -lutherischen Kirche, und zwar einer Stadtkirche, zum Aus-
druck zu bringen und ein sehr langgestrecktes Schiff daher zu vermeiden,
Es wird nicht gewünscht, dass die Kanzel ihre Stelle über dem Altar
erhalte.
Die Kirche soll einen Turm erhalten. Er hat Raum für mindestens
3 Glocken und eine Uhr zu enthalten.
Anbauten an die Kirche sind möglichst zu beschränken,
Das Umfassungsmauerwerk der Kirche und des Turmes soll in
Ziegeln aufgeführt und aussen mit Elbsandstein verkleidet werden.
Mit Rücksicht darauf, dass schon zwei Kirchen in gotischem Stile
in Zwickau sich. befinden, sind Entwürfe, die ausschliesslich den gotischen
Stil vertreten, nicht erwünscht. Auch rein romanischer Stil ist zu
vermeiden,
Die Kosten für die Erbauung der Kirche, einschliesslich des ge-
samten Zubehörs (Fenster, Thüren, Fussboden, Taufstein, Mobiliar,
Gestühl, Heizungs- und Beleuchtungsanlagen, sowie der Bauleitung),
aber ausschliesslich der Orgel mit Gehäuse, der Glocken, der Uhr, des
Altars und der Kanzel, dürfen die Summe von 400000 M. nicht über-
steigen. Entwürfe, die nach sachverständigem Gutachten für
diese Summe nicht herzustellen sind, werden nicht berück-
sichtigt.
Ausgeschlossen von der Summe von 400000 M, sind alle Neben-
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