Aus dem Ausschreiben.
Zur Preisbewerbung werden. Architekten, welche Angehörige des
Deutschen Reiches sind, zugelassen und eingeladen,
Die Entwürfe sind bis zum 14. Oktober 1899’ einzureichen,
Zur Darstellung des Entwurfes werden folgende Zeichnungen. und
Schriftstücke verlangt:
Die Situation des projektierten „Hansa-Hauses“ einzutragen in
den beigegebenen Lageplan I: 250.
Die Grundrisse sämtlicher Geschosse I: 100.
Sämtliche Ansichten I: 100.
Die hauptsächlichsten zur Klarlegung des Projektes nötigen
Schnitte 1: 100.
Eine perspektivische Ansicht des Gebäudes, für welche der im
Lageplan mit x bezeichnete Standort anzunehmen ist,
Ein kurzer Erläuterungsbericht nebst Kostenanschlag.
Der Berechnung der Baukosten ist der Kubikinhalt des umbauten
Raumes von der Gehwegoberkante bis Oberkante Dachgesims gemessen
mit dem Einheitspreise von 21 M. pro Kubikmeter zu Grunde zu legen.
Giebel und ähnliche Aufbauten sind extra in Ansatz zu bringen.
Die ganze Bausumme soll den Betrag von 250000 M. nicht
überschreiten. In dieser Bausumme sind alle Kosten mit Ausnahme
des Bauplatzes inbegriffen. Das Preisgericht hat dies bei der Beurteilung
mit zu berücksichtigen.
Das Preisgericht besteht aus folgenden Herren:
Oberbürgermeister Otto Beck in Mannheim, als Vorsitzender;
Geheimer Kommerzienrat und Handelskammerpräsident Phil. Diffene€ in
Mannheim; Geheimer Oberbaurat und Professor K. Hofmann in Darm-
stadt; Oberbaurat und Professor Karl Schäfer in Karlsruhe; Stadt-
baumeister R. Thoma in Freiburg i. B.; Stadtbaurat Gustav Uhlmann
in Mannheim und Ingenieur August Bernatz in Mannheim.
Zur Preisverteilung ist die Summe von 5000 M, vorgesehen und
zwar für
Einen I. Preis 2500 M,
“ Il. 1500
„ ll. 5 1000
Ausserdem werden vom Preisgericht 2 Entwürfe zum Ankauf mit
je 500 M. empfohlen.
Es liegt nicht die Verpflichtung, aber das ernste Bestreben vor,
einem der Preisträger die Ausführung d. h. die Bearbeitung der Aus-
führungsentwürfe, eventuell auch die Oberleitung des Baues zu übertragen.