Preisausschreiben.
Zur Verhütung einer Verunstaltung der älteren Stadtteile von
Hildesheim und Erhaltung des künstlerisch - altertümlichen Charakters
derselben hat der hiesige Magistrat kürzlich die Vorschrift erlassen, dass,
vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, in den älteren Teilen der Stadt
die von der Strasse aus sichtbaren Bauteile neu zu errichtender Bauwerke
in Bauformen zur Ausführung zu bringen sind, welche sich an
die bis gegen Mitte des 17. Jahrhunderts in Deutschland zur Verbreitung
gelangten Bauformen anschliessen, und dass ausserdem die neuen Bauwerke
möglichst dem Gepräge der näheren Umgebung, namentlich der
etwa in der Nähe befindlichen, mafsgebenden grösseren Gebäude, anzupassen
sind. ;
Um namentlich auch den kleineren Bauunternehmern die Anwendung
dieser neuen Vorschrift zu erleichtern, beabsichtigen wir,
Zeichnungen von Vorderansichten von Häusern aller Art (Wohnhäuser,
Geschäftshäuser mit und ohne Läden, Nebengebäude), von Thorwegen,
Einfriedigungen, Schildern u. s. w. herauszugeben, welche den neuen
Vorschriften und dem Charakter der älteren Stadt entsprechen und als
Vorbilder für neu zu errichtende Bauwerke dienen können.
Um hierfür geeignete Vorlagen zu gewinnen, schreiben wir hiermit
‚einen Wettbewerb für deutsche Künstler aus.
Jeder Künstler hat 20 Entwurfzeichnungen der gedachten Art
einzureichen, welche sich zur Aufnahme in jenes Sammelwerk und zur
Benutzung für darnach anzufertigende Bauzeichnungen eignen.
Die Einreichung hat bis zum 15. April 1900 bei dem Stadtbauamte
zu Hildesheim zu geschehen,
Es werden 3 Preise ausgelobt von 1500 Mk., 1000 Mk. und