Full text: Deutsche Konkurrenzen (1900, Bd. 11, H. 121/132)

  
  
Aus dem Programm. 
Jeder Bewerber hat zu liefern: 
a) einen Bebauungsplan (Lageplan) ı: 500; 
b) mindestens eine Entwurfsskizze für jede der gewählten Grund- 
rissanordnungen; jede Skizze bestehend aus dem Grundriss des 
Erd- und eines Obergeschosses und einer Vorderansicht, sämt- 
lich 1:200; 
c) eine für jede Hausform besonders aufzustellende Kostenberech- 
nung unter Zugrundelegung eines Einheitssatzes von höchstens 
I1 Mark für das Kubikmeter umbauten Raumes, wobei die 
Höhe vom Kellerfussboden bis Hauptgesimsoberkante oder 
Dachfussboden zu rechnen ist; die Grösse der umbauten Fläche 
sämtlicher notwendigen Wohn- und Verkehrsräume einer jeden 
Wohnung ist anzunehmen zu 60—75 qm, sodass sich der 
Herstellungspreis jeder Wohnung etwa auf 2500 Mk. beziffert. 
Das Preisgericht entscheidet; ob die eingereichten Ent- 
würfe für den angegebenen Einheitssatz herzustellen sind; 
d) einen kurzgefassten Erläuterungsbericht, 
Plan: und Skizzen müssen bis spätestens am ı. März 1900 auf 
der Post oder Eisenbahn eingeliefert sein, wobei der Aufgabestempel 
als mafsgebend angesehen wird. 
Ein Preisgericht trifft innerhalb 6 Wochen Entscheidung über die 
eingegangenen Arbeiten, 
Dasselbe besteht aus folgenden Herren: Professor Hüpeden in Cassel, 
Vorsitzender des Arbeiter-Bauvereins; Dix in Cassel, Bauverständiger 
des Vereins; Architekt Kubell in Cassel; Eisenbahn-Bau- u. Betriebs- 
inspektor Hentzen in Cassel; Stadtbaurat Höpfner in Cassel; Professor 
Messel in Berlin; Landes-Bauinspektor Roese in Cassel. 
Für die fünf vom Preisgericht als die besten erkannten. Entwürfe 
sind folgende Preise ausgesetzt: 
ein I. Preis zu 800 Mk, 
- IH. - = 600 © 
A - 400 - 
zwei IV.Preisezuje200 - 
Der Verein behält sich das Recht vor, von den nicht mit Preisen 
bedachten Entwürfen etc. einen oder mehrere käuflich zu erwerben. 
Die preisgekrönten oder angekauften Entwürfe gehen in das 
Eigentum des Vereins über. 
Das Recht der Veröffentlichung bleibt den Bewerbern. 
Die Entwurfsskizzen zu den Wohngebäuden müssen thunlichst 
einen ländlichen Charakter tragen, wobei eine gewisse Mannigfaltigkeit 
des Strassenbildes anzustreben ist. 
Lage und Höhenverhältnisse des zu bebauenden Grundstückes 
sind aus dem anliegenden Plane ersichtlich. 
    
   
  
  
  
  
  
   
   
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
   
  
  
  
  
  
   
  
  
  
   
 
	        
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