Aus den Bedingungen.
Die Entwürfe sind bis zum 1. Oktober 1899 an den Rat der Stadt Chemnitz
einzureichen.
Zur Darstellung des -Entwurfes werden verlangt: a) Ein Lageplan I: 500.
b) Die Grundrisse sämtlicher Stockwerke ı: 200. c) Eine Vorderansicht, 2 Seiten-
ansichten und eine Hinteransicht des Gebäudes 1:200. d) Die zur Beurteilung des
Entwurfes nötigen Quer- und Längsschnitte ı :200. e) Eine perspektivische Ansicht
des Aeusseren, von dem auf dem Lageplane mit a bezeichneten Punkte aus gesehen.
Die Petrikirche muss ebenfalls in dieser Perspektiv-Zeichnung im richtigen Verhält-
nisse dargestellt werden. ‘Die geometrischen Zeichnungen I : 200 sind der Perspektive
zu Grunde zu legen. f) Ein Erläuterungsbericht. g) Ein annähernder Kosten-
anschlag.
Die Beurteilung der eingehenden Entwürfe erfolgt durch ein Preisgericht.
Dasselbe besteht aus den Herren: Oberbürgermeister Dr. Beck, Stadtverordneten-
Vorsteher Justizrat Dr. Znzmann, Stadtbaurat Hechler, sämtlich: in Chemnitz,
Geheimer Hofrat Baurat Professor Gzese- Dresden, Stadtbaurat Professor Zzch/- Leipzig,
Professor Gabriel Serdl-München, Baurat Professor Gottschaldt - Chemnitz.
Für das Preisgericht sind die Regeln der sog. „Richtschnur“ des Deutschen
Architekten- und Ingenieur-Vereins vom 3. September 1898 mafsgebend.
Dasselbe wird sein Urteil in einem Protokolle niederlegen, von welchem jeder
Bewerber Abschrift erhält.
Die Baukosten, einschliesslich der Kosten der Centralheizungs- und Beleuchtungs-
Anlage, sollen den Betrag von 700000 M. nicht übersteigen. Der Voranschlag ist
nür annähernd aufzustellen; demselben soll die Grundfläche, sowie der Rauminhalt
zu Grunde gelegt werden.
Entwürfe, welche nach dem Urteile des Preisgerichtes die angegebene Bau-
summe überschreiten, werden von dem Wettbewerbe ausgeschlossen,
Zur Verteilung von Preisen ist eine Summe von 7000 M. ausgesetzt und zwar
ist ein 1. Preis von 4000 M., ein 2. Preis von 2000 M., ein 3. Preis von 1000 M.
in Aussicht genommen.
Der Rat behält sich jedoch das Recht vor, auch eine anderweite Verteilung
obiger Summe von 7000 M. nach dem dafür mafsgebenden Urteile des Preisgerichtes
vorzunehmen.
Die Stadt ist weiterhin berechtigt, aber nicht verpflichtet, die preisgekrönten
Entwürfe für die Ausführung ganz oder teilweise zu benutzen. Sie ist auch nicht
verpflichtet, die Ausführung durch den Verfasser eines der preisgekrönten Entwürfe
bewirken zu lassen.
Als Bauplatz ist der auf dem Lageplane angegebene Neustädter Markt bestimmt.
Die Hauptfront ist nach der in der Verlängerung der Königstrasse liegenden Platz-
strasse zu legen; ebenso ist der Haupteingang von dieser Seite aus vorzusehen. Das
Gebäude soll eine solche Stellung erhalten, dass die Petrikirche nicht verdeckt wird,
vielmehr beim Austritt aus der KöÖönigstrasse auf den Neustädter Markt — von dem
auf dem Lageplane mit a bezeichneten Punkte aus gesehen — mit der genannten
Kirche eine entsprechende künstlerische Gruppierung bildet. Der Architekt soll
hierbei an den Baustil der Kirche nicht gebunden sein.
Vorschläge, welche dem Museum eine veränderte Stellung geben, sollen vom
Wettbewerbe jedoch nicht ausgeschlossen werden.
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