Volltext : Deutsche Konkurrenzen (1903/04, Bd. 16, H181/192)

 

   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus dem Ausschreiben.

Allgemeine Bedingungen.

Zweck und Gegenstand des Wettbewerbes,

Die Stadt Köln beabsichtigt den Bau einer Handelshochschule.
Die Vorentwürfe (Skizzen) hierzu sollen durch einen öffentlichen Wettbewerb
 (Ideen-Wettbewerb) erlangt werden.
Zur Preisbewerbung zugelassen sind alle in Deutschland ansässigen
Architekten.
Für die Beurteilung der Vorentwürfe gelten die „Grundsätze für
das Verfahren bei Wettbewerben im Gebiete der Architektur und des
Bau -Ingenieurwesens‘“, aufgestellt vom Verbande Deutscher Architektenund
 Ingenieur-Vereine 1897.

Anforderungen.
An Zeichnungen (Skizzen) werden verlangt:
i. ein Lageplan 1: 1000, in welchen die Baulichkeiten einzutragen
 und allgemeine Vorschläge für die gärtnerische Ausgestaltung
 der Umgebung zu machen sind;
2. Die Grundrisse aller Geschosse 1ı:200, mit Angabe der
Hauptabmessungen, des Flächeninhalts der einzelnen Räume
und deren Zweckbestimmung;
wenigstens 2 äussere Ansichten I: 200;
4. Längs- und Querschnitte ı:200, soweit solche zur Klarstellung
 des Planes und zur Andeutung der inneren Ausgestaltung
 des Gebäudes erforderlich sind, mit eingetragenen
Hauptmafsen unter Wegfall aller konstruktiven Einzelheiten,

Für diese geometrischen Zeichnungen ist Darstellung in Linien
vorgeschrieben. , Die Mafsstäbe sind genau zu beachten und in die
einzelnen Blätter einzutragen. Zeichnungen, welche diesen Anforderungen
nicht entsprechen, sollen von der Beurteilung ausgeschlossen sein.

(3%

Den Zeichnungen sind ‚an Schriftstücken beizufügen:
I. ein kurzgefasster Erläuterungsbericht, der sich über die
Hauptgesichtspunkte, nach welchen die Arbeit gefertigt ist,

über Raumverteilung, Bauart, Baumaterial, Einrichtungen usw,
verbreitet;

    
  
   
  
   
   
 
 
   
 
  

 

 
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.