Entwürfe, bei denen die Errichtung des Baues an der Ecke, den
Strassenfluchtlinien entsprechend, angestrebt ist, stehen bei künstlerischer
Gleichwertigkeit gegen solche Entwürfe zurück, die in den Grundriss-
linien rechtwinklich durchgeführt sind und den zur Verfügung stehenden
Bauplatz besser ausgenutzt haben,
III. Grundriss und Gebäude-Anordnung.
Es muss auf eine möglichst übersichtliche Grundrisslösung der
Hauptwert gelegt werden, welche einen einfachen Betrieb des Waisen-
hauses mit möglichst geringem Hauspersonal garantiert. Zu dem Zwecke
werden folgende Grundsätze aufgestellt:
1.
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Die Wohnung des Waisenhausvaters bezw. Hausverwalters muss
im Gebäude selbst liegen, hiernach ist die Anordnung derselben
in einem besonderen Gebäude als ausgeschlossen zu erachten,
. Um dem Hausverwalter und den Schwestern zu gestatten, jeder-
zeit für Wahrung der Ordnung im Hause an jeder beliebigen
Stelle desselben sorgen zu können, ist eine Unterbrechung der
Flure, wie in einer grossen Anzahl von Entwürfen geschehen
ist, z. B. durch den Versammlungsraum, untunlich,
. Die Anordnung der Küchen- und Wirtschaftsräume in dem-
selben Geschoss, in welchem die Speiseräume vorgesehen sind,
also im Erdgeschoss, vorzunehmen, erscheint wünschenswert. Die
in vielen Entwürfen beliebte Einrichtung der Küche im Unter-
geschoss mit Anrichte und Aufzügen im Erdgeschoss kann für
den sparsamen Betrieb eines Waisenhauses nicht als zweck-
mässig erachtet werden. Es kommt dazu, dass durch Einrichtung
eines entsprechend auszugestaltenden hohen Untergeschosses
entschieden eine wesentliche Vermehrung der Baukosten statt-
findet, da doch die übrigen Untergeschossräume folgen müssen.
. Die Anlage einer einzigen Haupttreppe, welche nur mit geraden
Läufen zu versehen ist, genügt, indem an geeigneter Stelle,
selbstverständlich unter Erfüllung der verlangten Höchst-Ent-
fernung von 25 m, eine Nebentreppe für die Erleichterung des
Wirtschaftsverkehrs vorgesehen werden mag. Die Annahme von
zwei Haupttreppen oder sogar von drei oder noch mehr Treppen,
wie manche Entwürfe aufweisen, geht über das Bedürfnis eines
Waisenhauses von 60 Kindern hinaus. Auch Pracht-Treppen-
haus-Anlagen erscheinen entbehrlich.
Der Zugang zum Gebäude muss von der Hausverwalter- Wohnung
aus unbedingt übersehen werden können. Darum ist auch die
Anordnung von zwei oder womöglich noch mehr gleichberechtigten
Eingängen verwerflich.
Ausserdem sollen bei der Grundriss- Lösung noch folgende
wichtige Gesichtspunkte Beachtung finden:
Nach der Lage des Grundstücks wird für die Lage der. Tages-
und Schlafräume aus gesundheitlichen Rücksichten nur die