Full text: Deutsche Konkurrenzen (1904, Bd. 17, H. 193/204)

    
Aus dem Ausschreiben. 
   
Das Grossherzoglich Hessi Ministerium Justiz wünscht Entwürfe für 
den Bau eines neuen Justizgebäudes mit Provinzi esthaus in Mainz durch Ööffent- 
lichen Wettbewerb unter Architekten, die in Deutschland ansässig sind, nach Mafsgabe 
folgender Bedingungen zu erlangen: 
A. Allgemeine Bedingungen. 
Die Entwürfe sind bis zum I. Oktober 1903 bei dem Grossh. Hochbauamt 
Mainz einzureichen. 
Das Preisgericht entscheidet durch Beschluss seiner Mehrheit darüber, ob ein 
Entwurf nach A I verspätet eingereicht oder abgesandt ist. In gleicher Weise wird 
von dem Preisgericht darüber entschieden, ob ein Entwurf von dem Wettbewerb 
auszuschliessen. ist, weil er in wesentlichen Punkten mit dem Programm nicht überein- 
stimmt oder weil er sich für die vorgeschriebenen Einheitspreise (s. unten Nr. I1, f) 
nicht ausführen lässt. Sämtliche Entwürfe sollen vor Zusammentritt des Preisgerichts 
  
  
von staatlichen Baubeamten auf ihre sachliche Programmerfüllung —- insbesondere 
auf die Erfüllung der Raumansprüche und auf die Richtigkeit der von den Bewerbern 
berechneten Kubikinhalte und der Kostensummen — geprüft werden. Das Ergebnis 
dieser Prüfung soll den Preisrichtern in übersichtlichem Verzeichnis mitgeteilt werden, 
Die Beurteilung der Entwürfe erfolgt durch ein Preisgericht. 
Das Preisgericht besteht aus den Herren: 1. Landesgerichtspräsident Zzöp0ld, 
Mainz; 2. Generalstaatsanwalt Dr. Preetorius, Darmstadt; 3. Oberstaatsanwalt Dr. 
Schmidt, Mainz; 4. Professor Henrzcz, Aachen; 5. Geh. Oberbaurat Professor Hof- 
mann, Darmstadt; 6. Oberbaurat AZingelhöffer, Darmstadt; 7. Baurat KXzehr, Mainz; 
8. Architekt Rudolf Opfermann, Mainz; 9. Professor Gabriel von Seidl, München; 
10. Geh. Baurat und Hofrat Dr. Wallot, Dresden; 11. Professor Wzckop, Darmstadt, 
Ist ein Preisrichter verhindert, so tritt für ihn ein Stellvertreter in das Preis- 
gericht ein; dieser ist von dem Preisrichter bei der Annahme des Preisrichteramts 
zu bezeichnen, 
Das Preisgericht wird innerhalb 6 Wochen nach dem 5. Oktober 1903 
zusammentreten und sein Urteil in einem Gutachten niederlegen; jeder Bewerber 
erhält eine Ausfertigung dieses Gutachtens, 
Zur Verteilung von Preisen ist die Summe von 14000 Mark ausgesetzt; 
hieraus sollen I. ein erster Preis von 5000 Mk., 2. ein zweiter Preis von 4000 Mk., 
3. zwei dritte Preise von je 2500 Mk. verliehen werden, 
Die Summe von 14000 Mk. kann aber auch in anderer Weise verteilt werden, 
falls das Preisgericht dies einstimmig beschliesst. 
Ausserdem behält sich das Ministerium das Recht vor, einen Entwurf oder 
mehrere Entwürfe, die von dem Preisgericht empfohlen werden, für den Betrag von 
je 1000 Mk. anzukaufen. 
Es besteht die Absicht, die Bauten durch Beamte oder Beauftragte der Staats- 
bauverwaltung ausführen zu lassen; dem Verfasser desjenigen Entwurfs, welcher der 
Ausführung zugrunde gelegt wird, kann jedoch auf Grund besonderer Vereinbarung 
die künstlerische Mitwirkung bei der ästhetischen, äusseren und inneren Ausbildung 
des Gebäudes eingeräumt werden, 
B. Besondere Bedingungen. 
Das Ausschreiben bezweckt die Erlangung brauchbarer Grundrissanordnungen 
und charakteristischer Lösungen für den architektonischen Aufbau. 
Für das Justizgebäude mit Provinzialarresthaus wird dem Bewerber ein als 
Unterlage dienender Vorentwurf, bestehend aus 9 Grundrissskizzen im Mafsstab ı : 500, 
zur Verfügung gestellt, ohne dass der Bewerber hierdurch irgendwie gebunden werden 
soll, Das Bauwerk soll einen würdigen Bestandteil in dem von der Stadt Mainz 
eingeleiteten monumentalen Ausbau des Schlossplatzes bilden. 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        

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