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Bei dem Entwurf für das Provinzialarresthaus ist zu berücksichtigen, dass
dieses Gebäude in der Anordnung des Grundrisses, wie d« Aufbaues so gestaltet
sein muss, dass es seinem Zwecke als Gefängnis für Männer und Frauen (in getrennter
Anordnung) durchaus entspricht. Auch muss, mit Rücksicht auf die Umgebung,
darauf Bedacht genommen werden, dass sich das Gebäude im Ausseren nicht als
Gefängnis darstellt. Wie sich die Höfe des Provinzialarres auses anordnen liessen
und wie die Verbindung derselben mit dem Justizgebäude bewirkt werden könnte,
ist im Lageplan und in den Grundrissskizzen angedeutet. Ausser dem Vorhof dürfen
im Provinzialarresthaus nur Innenhöfe angeordnet werden. Zellenfenster dürfen nur
nach den Höfen gehen.
Zur Darstellung der Entwürfe werden verlangt:
a, ein Lageplan im Mafsstab 1:1000, in welchem die Raumeinteilung der
Gebäude mit einfachen Linien einzutragen ist; die in dem beigefü
Lageplan eingetragenen Höhen der Bürgersteige an den Ecken des
platzes sind unverändert beizubehalten; dieser als Unterlage zum Wett-
bewerb dienende Lageplan 1: 1000, in welchem ausser den bestehenden
auch die etwa künftig zur Ausführung gelangenden Gebäude eingezeichnet
sind, soll zum Eintragen des Grundrisses benutzt werden;
b. die Grundrisse sämtlicher Geschosse im Mafsstab ı : 200 mit.Einzeichnung
der Anordnung der Sitze und der Schranken in den Sitzungssälen; in
sämtlichen Grundrissen sind Zweckbestimmung, Hauptabmessungen und
Flächeninhalte der einzelnen Räume anzugeben;
von dem Justizgebäude und von dem Provinzialarresthause die Strassen-
ansichten im Mafsstab ı : 100;
d. die hauptsächlichsten zur Klarlegung der gewählten Anordnungen nötigen
Durchschnitte, von jedem Gebäude mindestens zwei, im Mafsstab ı : 200;
e, zwei perspektivische Ansichten und zwar die eine vom Punkte S, die
andere vom Punkte O aus, mit A ugenhöhe von 1,50 m über Strassenhöhe:
die Bildebene ist durch die dem Standpunkt zunächst liegende Gebäudeecke
derart zu legen, dass hier die Höhen im Mafsstab ı : 100 aufgetragen werden;
f. ein prüfungsfähiger Kostenüberschlag; der Berechnung der Baukosten ist
der Kubikinhalt des umbauten Raumes von Kellersohle bis Oberkante
Hauptgesims, abzüglich des kubischen Inhalts unbedeckter Höfe, und ein
Einheitspreis für den Kubikmeter umbauten Raumes von 20 Mk. für das
Justizgebäude und von 18 Mk. für das Provinzialarresthaus, einschliesslich
der Heizung, zugrunde zu legen;
g. ein kurzer Erläuterungsbericht.
Als Bauplatz für das Justizgebäude ist der im Lageplan mit A. B. C. D.E.F. A.
bezeichnete Teil des zwischen der Kaiser Friedrich - Strasse und der Ernst Ludwig-
Strasse liegenden Geländes, für das Provinzialarresthaus ist das mit G. H. I. K.-G.
bezeichnete Gelände. bestimmt. Die zwischen beiden Bauplätzen vorgesehene Strasse
kann nach Bedarf in paralleler Richtung verschoben werden. Für das Justizgebäude
mit Provinzialarresthaus stehen hiernach 7800 qm Gelände zur Verfügung. Uber
dieses Mafs ist nur dann hinauszugehen, wenn eine gute Grundrissgestaltung innerhalb
dieser Grenzen sich nicht ermöglichen lässt; in diesem Falle kann die Grenzlinie H. I.
nach Nordwesten, jedoch nicht über die Linie H* I* vorgeschoben werden. In den
beigegebenen Grundrissskizzen ist angedeutet, wie ein Nachbargebäude mit seinen
Flügeln an das Justizgebäude anstossen könnte. Es ist den Preisbewerbern jedoch
gestattet, den Anschluss des mittleren Flügels auch in anderer Weise in Vorschlag
zu bringen, wenn dadurch eine bessere Grundrisslösung für das Justizgebäude gefunden
wird; Justizgebäude und Provinzialarresthaus sind durch 2 geschlossene Uberbrückungen
im II. Obergeschoss miteinander zu verbinden, etwa derart, wie es im Lageplan
angedeutet ist.
Bezüglich der Grenz- und Lichtverhältnisse ist zwischen dem Justizministerium
und der Stadt Mainz folgendes vereinbart worden:
Die Lage und Breite der städtischen Strasse, die zwischen dem künftigen
Justizgebäude und dem künftigen Provinzialarresthaus herziehen soll, wird nach Fest-
stellung der Baupläne durch das Grossh. Justizministerilum bestimmt. Die Breite der
Strasse darf jedoch nicht weniger als 12 m betragen.
Oo
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