Aus dem Ausschreiben.
Die evang.-lutherische Lutherkirchgemeinde zu Chemnitz beabsichtigt, auf dem
aus dem Lageplan ersichtlichen Platze eine Kirche zu bauen, die den Namen Luther-
kirche tragen soll. Die Baupläne sollen durch einen Wettbewerb beschafft werden.
Der Bau selbst soll nach folgenden Gesichtspunkten und Bestimmungen ausgeführt
werden.
Der Kirchbauplatz — ca, 10000 qm — liegt auf der Höhe, um 32 m höher
als der Hauptmarkt der Stadt. Die den Kirchbauplatz im Südwesten begrenzende
Zschopauer Strasse ist die Hauptverkehrsstrasse des Platzes, nach der, doch nicht zu
nahe an derselben, der Haupteingang der Kirche liegen soll. Der freibleibende Teil
des Platzes soll gärtnerische Anlagen erhalten. Tragfähiger Baugrund ist schon in
Frosttiefe vorhanden,
Die Lutherkirche muss Luthers Charakter tragen. Darum sei sie:
I. markig und kraftvoll, klar und entschieden,
2. einfach, übersichtlich, hell und freundlich.
Sie sei die in Stein umgesetzte Glaubensüberzeügung: „Ein feste Burg ist unser Gott!“
Die Wahl der Formgebung wird dem Architekten überlassen, doch ist der reingotische
Stil nicht erwünscht.
Hauptsache ist die feiernde Gemeinde, der alles zu dienen hat, Die Anord-
nung des Gestühls darf nicht den Eindruck machen, als sei sie nachträglich geschehen,
sondern aus ihr entwickle sich das Kirchengebäude. Altar, Kanzel und der dort
amtierende Geistliche müssen tunlichst von jedem Sitzplatz aus ungehindert gesehen
und gehört werden können. Störende Pfeiler sind zu vermeiden. Da in Langschiff-
kirchen Altar und Kanzel für die hintersten Plätze zu weit und für die vordersten
Plätze zu nahe sind, so wird einer zentralen Anlage oder der Annäherung an diese
der Vorzug gegeben.
Die Kirche soll ohne Altarplatz, Sängerchor und Nebenräume 1000 Sitzplätze
enthalten, von denen bis zu */z auf der Empore untergebracht sein dürfen. Jeder
Sitzplatz muss mindestens 88 cm tief (von Lehne zu Lehne) und bei 37 cm Banktiefe
52 cm breit, auf jeden Fall aber praktisch und bequem sein. Bänke mit mehr als
8 Sitzplätzen bedürfen von beiden Seiten eines Zugangs, Bänke mit mehr als ı2 Sitz-,
plätzen sind zu vermeiden,
Um bei überfüllter Kirche ausserdem noch Raum schaffen zu können, sind
die Brauthalle und die Taufkapelle so anzulegen, dass diese beiden Räume ohne
Mühe zum Kirchenraum hinzugeschlagen werden und in ihnen Teilnehmer am
Gemeindegottesdienste Sitzplatz finden können.
Haupterfordernis ist gute Akustik. Kein Sitzplatz in der Kirche (Hauptraum)
darf mehr als 25 m von Kanzel oder Altar entfernt sein. Eine allzuhohe Wölbung
ist zu vermeiden,
Das Schiff der Kirche hat in seiner Längsachse einen Mittelgang von mindestens
1,60 m Breite, der vom Haupteingang nach dem Altarplatz führt, zu erhalten. Bei
Anlage der Plätze ist vor allem $ 3 zu beachten. Vor den Stufen zum Altarplatz
ist ein freier Gang von mindestens 80 cm Breite zu lassen. ;