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Der erhöht, mehr breit als tief anzulegende Altarplatz muss Sitzraum für
00 Personen bieten. Der Altar soll frei stehen, damit die Abendmahlsgäste um
hn herum gehen können.
Die Stellung der Kanzel über und hinter dem Altar oder vor demselben in
er Längsachse: der Kirche ist ausgeschlossen.
Die Kanzeltreppe darf den Altarplatz nicht beengen und muss von der
Sakristei aus leicht zu erreichen sein.
Taufstein und Lesepult dürfen keinen festen Standort auf dem Altarplatz haben.
An Nebenräumen in der Nähe des Haupteinganges der Kirche werden
verlangt:
a) eine Vorhalle (mindestens 20 qm gross), in der verspätete Kirchenbesucher
während der Liturgie warten können. Sie ist mit fester Wand
von den übrigen Kirchenräumen abzuschliessen;
b) eine Brauthalle (40—50 qm gross), in. der sich bei Trauungen die
Hochzeitsgäste, bei Taufen die Paten versammeln;
c) eine Taufkapelle (40—50 qm gross), für Taufen und kleinere
Trauungen;
d) ein Uebungszimmer für den Kirchenchor (ungefähr 50 qm gross),
das nicht zu weit von der Orgel entfernt ist.
3rauthalle und Taufkapelle müssen, Vorhalle kann als Einbau angelegt werden,
um die Häufung von Anbauten zu vermeiden, In der Nähe dieser Räume ist ein
Abort vorzusehen.
An Nebenräumen in der Nähe des Altarplatzes werden verlangt:
a) eine Sakristei, etwa 25 qm gross;
b) ein Geschäftszimmer von gleicher Grösse, in dessen massiver Wand
ein feuer- und diebessicherer Schrank für die Abendmahlsgefässe und
Paramente vorzusehen ist.
Beide Räume müssen gegebenen Falles auch durch einen Verbindungsgang
miteinander verbunden sein. Ausserdem ist in der Nähe dieser Räume ein Abort
und ein Geräteraum anzubringen.
Es ist nur eine Empore vorzusehen, die nicht zu weit in das Schiff hineinragt
und zu unterwölben ist. Alle Emporenteile sind durch einen Gang untereinander
zu verbinden.
Vor der Orgel sind ebenfalls noch Reihen von Sitzplätzen für die Gemeinde
anzulegen.
Die Emporenbrüstung ist in Holz auszuführen.
Die Orgel ist auf der Empore gegenüber dem Altar anzulegen, Sie soll nicht
als Hauptteil, sondern als dienender Teil des Gotteshauses auftreten. Um und vor
der Orgel muss genügender, von der Gemeinde abzuschliessender Raum für Sänger
und Musiker (ungefähr für 100 Personen) sein, doch auch der für die Gemeinde
bestimmte Raum vor der Orgel soll bei grösseren Aufführungen zur Aufstellung der
Sänger usW. verwendet werden können. .
Da die Kirche sehr hoch liegen wird, braucht ihr Turm keine übermässige
Höhe zu haben. Eine glatte, zu spitze Pyramide, in Chemnitz genug vertreten, ist
möglichst zu vermeiden. Da der Turm wegen seiner hohen Lage weithin sichtbar
sein wird, so ist auf seine obere Gestaltung und seinen besonderen Ausdruck besondere
Sorgfalt zu verwenden. Zentrale Anlage mit Vierungsturm, in Chemnitz noch nicht
vertreten, ist erwünscht. Im Turm ist der nötige Raum für ein Geläut von 4 Glocken
im Gewicht von ungefähr 6000 kg und für den später einzurichtenden elektrischen
Betrieb derselben, sowie für eine Turmuhr, die nach vier Seiten zu erleuchtende
Zifferblätter hat, vorzusehen. Da der Turm eine lohnende Aussicht haben wird, so
ist an demselben ein Rundgang anzubringen.
Der Turm ist gegen die Kirche (Gebäude und Dachboden) feuersicher,
gegebenen Falles durch feuer- und rauchsichere Türen abzuschliessen.
Bei Anlage der Türen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass lästiger Luftzug
innerhalb der Kirche vermieden wird. Alle Treppen sollen ausserhalb der gottes-*
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