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ist namentlich der Zugang zum Gewerbegericht unbequem. Die reichlich
angenommenen Wohnungen haben nicht durchweg ausreichende Treppen.
Die Beleuchtung des Sitzungszimmers der Handwerkskammer und des
Ladenkontors im Erdgeschoss, auch zweier Prüfungswerkstätten im
I. Obergeschoss ist nicht genügend, das Badezimmer in der Wohnung
des Beauftragten ist völlig dunkel, Die Architektur zeugt zwar von
Beherrschung der Formen, erscheint aber hier nicht charakteristisch
genug. Der berechnete Einheitspreis ist zu gering; bei der vorgesehenen,
übrigens zu grossen Bebauung wird er nicht einzuhalten sein,
No. 28. „Im Sinne der Alten“: Der Grundriss ist im allgemeinen
als recht wohlgelungen zu erachten. Die Mittelwand am Ring ist aller-
dings im Erdgeschoss zum Teil ungünstig verschoben. Die Haupt- und
Nebeneingänge sind zu schmal. Im grossen Saal rücken die beiden
mittleren Fenster auf der Hofseite zu nahe an die Grenze. Die Archi-
tektur ist zwar der Bestimmung des Gebäudes angepasst, doch würde
für die Ausführung die Ecke einer weiteren Durcharbeitung bedürfen,
No. 30. „Zin Zunfihaus‘“: Namentlich die Architektur ist zweck-
entsprechend und rharakteristisch, der Grundriss dagegen nicht einwand-
frei. Zur Restauration fehlt das Nebenzimmer. Im I. Obergeschoss ist
der Vorsaal zugleich kleiner Saal. Der Flur der Mietswohnungen etc.
ist zu lang; für die Wohnung des Beauftragten der Handelskammer
fehlt eine besondere Treppe. Die Breite der Haupttreppe ist nicht
hinreichend, Im Keller sind einige Räume zu dürftig beleuchtet.
Mit Rücksicht darauf, dass eine völlig befriedigende Lösung nicht
erzielt worden ist, vielmehr jeder der in die engere Wahl gebrachten
Entwürfe einer mehr oder weniger durchgreifenden Umarbeitung zu
unterziehen sein würde, wird einstimmig beschlossen, einen ersten Preis
nicht zuzuerkennen und den zur Verfügung stehenden Betrag derart zu
verteilen, dass die Entwurfsverfasser von No. 28 und No. 30 mit je
einem zweiten Preis und zwar in Höhe von 1200 Mark, von No. 21
und No. 6 mit je einem dritten Preis von 800 Mark bedacht werden.
Der Entwurf No. ı wird zum Ankauf empfohlen.
Bei der Eröffnung der Briefumschläge zu den Entwürfen werden
als Verfertiger ermittelt:
Entwurf No, 28. „Zm Sinne der Alten‘: Architekt Karl! Mannhardt in
Metz -Queulen, Mitarbeiter: Dipl. Architekt Collin.
Entwurf No. 30. „Zin Zunfihaus‘“: Dipl. Arch. Oberfhür in Strassburg.
Entwurf No. 21. „Zekturm“: Architekt Schramme, früher in Metz, jetzt
Crefeld,
Entwurf No. 6. „Vauban‘“: Dipl. Architekt Oberthür in Strassburg i. E.
Entwurf No. ı. „Z%eorie und Praxis“: Baugeschäft Huber d& Massa in
Metz -Sablon.
Bauausführung.
Zwischen den Herren Mannhardt-Metz und G. Oberthür - Strassburg
findet ein engerer Wettbewerb statt. Dem Sieger fällt die Ausführung zu.