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Aus dem Ausschreiben.
Die Gemeinnützige Baugenossenschaft Strassburg beabsichtigt, auf
einem Ecke Schirmeckerring und Hafen-Wallstrasse belegenen Grund-
stück von im ganzen 7473 qm Grundfläche Wohnhäuser, vorzugsweise
für die Arbeiterbevölkerung, zu errichten und schreibt zur Erlangung
von Entwürfen einen Wettbewerb unter den in Strassburg ansässigen
Architekten aus,
Die Gebäudefronten sind auf die Strassenfluchten zu setzen,
Die Mitte des Grundstücks ist ebenfalls unter Berücksichtigung
möglichst grosser, luftiger Höfe in entsprechender Weise zur Bebauung
auszunutzen,
Bei der Bebauung wird neben der Erzielung einer guten wirt-
schaftlichen Ausnutzung des Grundstücks Wert darauf gelegt, dass grosse
zusammenhängende Hofflächen verbleiben und eine allseitige gute Durch-
lüftung und Belichtung der Gebäude gesichert wird,
In den Neubauten sind herzustellen:
a) 4 bis 6 Verkaufsläden im Zusammenhange mit einer Wohnung
von ı Zimmer nebst Küche und Zubehör,
b) 20 bis 24 Wohnungen von 3 Zimmern mit Küche und Zubehör.
Von den übrigen Wohnungen entfallen:
c) zwei Drittel auf 2 Zimmer mit Küche und Zubehör,
d) ein Drittel auf ı Zimmer mit Küche und Zubehör,
e) Die Waschküchen (auf zwölf Wohnungen je 1) in der Verbindung
mit im ganzen 8 Brausezellen und 2 Wannenbädern sind
ausserhalb der Häuser gesondert in den Höfen unterzubringen.
f) Im Erdgeschoss eines der Gebäude, möglichst in der Mitte
der Gebäudeanlage, ist eine Kinderkrippe zu entwerfen,
Die Häuser sind sämtlich, mit Ausnahme der Waschküchen, zu
unterkellern und erhalten ausser einem Erdgeschoss drei Obergeschosse
bezw. ein Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein ausgebautes Dach-
geschoss (Mansarde, Giebel).
Die Gesamterscheinung der Anlage soll bei einfachster Architektur
einen freundlichen, Eintönigkeit vermeidenden Eindruck machen,
Die Gebäude sind durchweg massiv und den Bestimmungen der
Bauordnung der Stadt Strassburg entsprechend zu konstruieren, mit
Ausschluss von Holz, welches nur für die Dachbalkenanlage, Kniestücke
bezw. Drempel und das Dachwerk zulässig ist,
Die Treppen sind feuersicher herzustellen,
Von einem Treppenhause dürfen nicht mehr als ı2 Wohnungen
zugänglich sein.
Alle Räume sind mit Licht aus dem Freien, durch Fenster zu
beleuchten; nur bei den kleinen Vor- und Zwischenfluren in den
Wohnungen selbst ist unmittelbare Seitenbeleuchtung zulässig,
SZ Für gute Durchlüftbarkeit der Wohnungen durch gegenüber-
liegende Fenster ist Sorge zu tragen.