Kunstgewerbeschule in Köln
Aus dem Ausschreiben.
Zur Preisbewerbung zugelassen sind alle in Deutschland ansässigen Architekten.
Für die Beurteilung der Vorentw ürfe gelten die „Grundsätze für das Verfahren bei Wettbewerben im
Gebiete der Architektur und des Bau -Ingenieurwesens“, aufgestellt vom Verband der Deutschen Architekten-
und Ingenieur-Vereine 1904.
An Zeichnungen werden verlangt:
1. ein Lageplan 1:200, in welchem der Bau in der Grundrißfläche des Kellergeschosses einzutragen,
sowie die künstlerische Ausgestaltung des Platzes zwischen der Kunstgewerbe- und Handwerker-
schule und dem Kunstgewerbe-Museum anzugeben ist;
2. eine zugehörige Aufrißzeichnung;
3. die Grundrisse aller Geschosse 1: 200;
4. die äußeren Ansichten des Gebäudes 1 : 200;
5. Längs- und Querschnitte 1: 200;
6. eine perspektivische Ansicht etwa von Punkt P des Lageplanes aus.
Den Zeichnungen sind an Schriftstücken beizufügen:
1. ein kurz gefaßter Erläuterungsbericht;
2. ein prüfungsfähiger Kostenüberschlag nach Kubikinhalt des umbauten Raumes aufgestellt, welcher
von Fußboden Kellergeschoß bis Decke Dachgeschoß reicht und wobei ein Einheitspreis von 18 Mk.
für das Kubikmeter in Ansatz zu bringen ist, für Aufbauten, Giebel usw. sind besondere Zuschläge
zu machen.
Zeichnungen und Schriftstücke sind bis zum 25. November 1909 einzureichen.
An Preisen für die verhältnismäßig besten Lösungen stehen 15000 Mk. zur Verfügung, deren Verteilung
wie folgt gedacht ist:
Ein erster Preis von 6500 Mk.,
ein zweiter Preis von 5000 Mk.,
ein dritter Preis von 3500 Mk.
Das Preisgericht beschließt über die Zuerkennung der Preise endgültig und hat bei Einstimmigkeii
auch das Recht, eine veränderte Verteilung vorzunehmen, falls es solche-dem Werte der Arbeiten mehr ent-
sprechend erachtet.
Auf Vorschlag des Preisgerichts werden weitere Entwürfe zu Einzelbeträgen von mindestens 600 Mk.
angekauft; die Stadtverwaltung stellt hierfür eine Summe von 3000 Mk. zur Verfügung.
Die mit Preisen bedachten oder angekauften Entw ürfe gehen durch Auszahlung der Beträge in das
Eigentum der Stadt Köln über, welche sich freie Entschließung bezüglich der Benutzung vorbehält.
Das Preisgericht besteht aus den Herren:
Geheimer Oberbaurat Prof. Hofmann-Darmstadt,
Architekt Prof. Lossow, Direktor der Königl. Kunstgewerbeschule Dresden,
Regierungs- und Gewerbeschulrat Prof. Richter-Düsseldorf,
Beigeordneter Rehorst,
Stadtbaurat Kgl. Baurat Heimann, | in Köln.
Regierungsbaumeister a. D. Moritz,
Gartendirektor Encke, |
Programm.
In dem Lageplan ist das an der Süd-Westseite des freien Platzes am Hansaring, Ecke der Siraie 7
Kümpchenshof. gelegene Grundslick für den Neubau der Kunstgewerbe- und Handwerkerschule angegeben.
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e Die äußere Gestaltung des’ Gebäudes: soll. Eine“ Solche sein, daß sie mit dem am anderen
“es „errichteten Kunstgewerbemuseum und dem Reste der alten Stadibefestigung zu °inem harmonischen |
Ganzen sich vereinigt... Die Fläche AB G an dem Zusammenstoß der Straßen TZereonsmühlengasse, Gereons-
wall, und am Kümpchenshö! kannzzu niedrigen Bauten benutzt W erden; welche eine Verbinturz mit den hoch
gelegenen Gartenflächen hinter der Stadtmauer schaffen, unter Belassung der. dort befindlichen kleinen Bei !ich-
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keiten» Die Front am Hansaring soll 55 m Länge nicht überschreiten.
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