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| 1 | von Wäsche und zum Abstellen von Geräten. Die zuletzt genannten beiden Räume können
| | im Dachgeschoß liegen. Der Trockenraum ist so auszugestalten, daß er im Bedarfsfalle auch
| als Schlafkammer benutzt werden kann. Es ist ausdrücklich nachgelassen, die Größenver-
hältnisse der Wohnküche und des Wohnzimmers gegeneinander zu verschieben.
Jede Wohnung muß einen besonderen Eingang mit Vordach, Vorlaube oder dergleichen
| haben. Auch ein besonderer Abort in unmittelbarem Zusammenhange mit dem Hause,
| (jedoch dürfen üble Gerüche in das Innere des Hauses nicht eindringen), muß bei jeder
Wohnung vorhanden sein. Für die Aborte sind Gruben außerhalb des Hauses vorzusehen.
S 2:
Es sind Dispositionsskizzen zu liefern, die mit Hilfe der Typen, $ 1, gebildet werden
können und die allen praktischen und schönheitlichen Anforderungen Rechnung tragen. Als
Grundlage für diese Dispositionsskizzen dienen die Lagepläne der Gemeinden Völklingen,
Bischmisheim, Güdingen, Wehrden und zwar sollen auf dem .Grundstücke in Völklingen
6, in Bischmisheim 4, in Güdingen 2 und in Wehrden 4 Wohnungen errichtet werden.
Für diese Dispositionsskizzen genügt der Maßstab 1: 200. Perspektivische Ansichten sind
erwünscht. Eine möglichst einfache Art der zeichnerischen Darstellung (Strichmanier) ist
zu wählen. Jede Wohnung soll 3 bis 4 ar Garten erhalten. Eine zweckmäßige Gartenanlage
ist in Vorschlag zu bringen.
Die Umgebung der Grundstücke trägt ländlichen Charakter.
$ 3. ;
Die Außenmauern sind in Bruchsteinen, die Innenmauern in Ziegelsteinen anzunehmen
Die Dächer sind als Ziegel- oder Schieferdächer zu entwerfen. Die Baukosten sollen pro
Wohnung nicht mehr als 5000 Mk. betragen.
$ 4.
Die Pläne sind mit einem Motto zu versehen und in Mappe bis zum 20. Jüni d. Js.
abends 6 Uhr, an den Kreisausschuß in Saarbrücken einzureichen. Den Mappen ist ein ver-
siegelter, mit bezüglichem Motto versehener Briefumschlag beizufügen, in welchem die genaue
Adresse des Verfassers angegeben ist.
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Als Preise sind ausgesetzt:
ein erster Preis von 350 Mk.
ein zweiter Preis von 250 Mk.
ein dritter Preis von 150 Mk.
Der Ankauf nicht preisgekrönter Pläne zum Preise von 100 Mk. bleibt vorbehalten.
S 6.
Das Preisrichteramt haben übernommen unter dem Vorsitze des Landrates von Miquel
| 1) der Kreisausschuß zu Saarbrücken;
2) Dr. Hecker, Architekt des rhein. Vereins für Kleinwohnung wesen zu
Düsseldorf;
3) der Kreisbaumeister Dr. Eberbach zu Ottweiler, Bezirk Trier;
| 4) der Landbauinspektor Schenk zu Saarbrücken.
| Die preisgekrönten Pläne gehen in das Eigentum des Kreises Saarbrücken über, dem
| die beliebige Benutzung freisteht.
Die Ausstellung aller Pläne auf die Dauer von 2 Monaten bleibt vorbehalten.
Die Entscheidung des Preisgerichts wird binnen 4 Wochen nach Einreichung der
Pläne mitgeteilt.
Obige Bedingungen sind vom Preisrichterkollegium gutgeheißen worden.