Die im Jahre 1703 erbaute Fassade am Marktplatz soll mit ihrer Architektur jedenfalls bis zur Oberkante
Hauptgesims erhalten bleiben. Die Beibehaltung oder Veränderung ihres Dachaufbaues bleibt dem Be-
werber überlassen.
Eine Einfahrt nach dem Hofe ist vorzusehen sowie ein Nebeneingang an der Hauptstraße mit Nebentreppe.
Die Baufluchten des Erweiterungsbaues, über die, abgesehen von den in der Bauordnung vorgesehenen
Fällen, kein Bauteil vorspringen darf, sind im Lageplan eingezeichnet.
Für eine genügende Anzahl Waschräume, Aborte und Pissoirs ist Sorge zu tragen.
DieGeschoßhöhen sollen jedenfalls in allen oberen Stockwerken denen des alten Baues von 1703 entsprechen,
Auf gute Beleuchtung aller Räume, Gänge und Treppen wird besonderes Gewicht gelegt.
Im übrigen sind die Bestimmungen der städtischen Bauordnung zu beachten.
Eine Verlegung der bestehenden Haupttreppe oder Änderung des Grundrisses der Gebäude-Ecke
Marktplatz-Hirschstraße durch Herstellung einer einspringenden Ecke sowie auch Änderungen der 1885 erbauten
Fassade am Marktplatz sind nicht ausgeschlossen. Letzteren Falls wären die hauptsächlichen Schmuckteile
dieser Fassade in der Fortsetzung der 1885 erbauten Hoffassade zu verwenden.
Es werden verlangt:
a) die Grundrisse sämtlicher Geschosse mit Angabe der Haupt- und Flächenmaße sämtlicher Räume 1: 100;
b) die zur Klarstellung des Entwurfs nötigen Schnitte und Hofansichten im Maßstab 1:100, wobei Dar-
stellungen von Konstruktionsteilen nicht gefordert werden;
c) je eine Ansicht nach dem Marktplatz und nach der Hauptstraße 1:100;
d) ein Detail eines Fassadenspstems 1:20;
e) eine perspektivische Ansicht, für welche der im Lageplan mit bezeichnete Standort mit einer Augen-
höhe von 1.70 m über Terrain zu wählen ist.
f) ein kurzer Erläuterungsbericht;
g) ein ungefährer Kostenüberschlag, berechnet nach Kubikmetern umbauten Raumes von Oberkante
Kellerfußboden bis Oberkante Dachgeschoß und unterstützt durch eine Maßskizze. Dachaufbauten sowie etwaige
Änderungen des 1885er Baues sind besonders in Ansatz zu bringen Für den Neubau ist der cbm umbauten
Raumes, einschließlich Zentralheizung, mit 24 Mk., für den Umbau des 1703er Gebäudes mit 18 Mk. in Rechnung
zu stellen.
Die Entwürfe müssen bis 14. März k. J. abgeliefert sein.
Das Preisrichteramt haben folgende Herren übernommen:
Geheimrat Professor Dr. Durm in Karlsruhe, Geheimer Oberhofbaurat von Ihne in Berlin,
Professor Dr. Th. Fischer in München, Professor Dr. Gabriel von Seid1 in München, sowie
Geheimer Oberbaurat K. Hofmann in Darmstadt, vier Vertreter der städtischen Verwaltung von Heidelberg.
Bei Verhinderung eines oder mehrerer Herren des Preisgerichts bleibt eine Ergänzungswahl dem
Stadtrat vorbehalten.
Als Preise sind zu vergeben:
ein erster Preis von 5000 Mk.; ein zweiter Preis von 3500 Mk.; ein dritter Preis von 2000 Mk.
Auf einstimmigen Beschluß des Preisgerichts kann die Gesamtsumme der ausgesetzten Preise auch in
anderer Weise verteilt werden.
Außerdem behält sich der Stadtrat das Recht vor, noch Entwürfe, welche vom Preisgericht empfohlen
werden, für den Betrag von je 1000 Mk, anzukaufen.
Das bestehende Rathaus, sowie die Erweiterungsbauten sollen ausschließlich des Sitzungssaales des
Bürgerausschusses folgende Räume enthalten:
I. Stadtrat.
a) Zimmer des Oberbürgermeisters : ; ; ca. 40 qm
b) Sprechzimmer ; ; ; . . . . ». 20
c) Vorzimmer hierzu . . ; ; . . : » 09:
d) Kanzlei, ein Zimmer zu ;. ; ; - . » 38°
e) Stadtratssekretär 1 Zimmer. - - ; . » 25
f) Registratur 1 ”» . . . . . » 50:
g) Desgl. 1 » ; . . ; . » 45.
h) 1 Zimmer für Telephon und Schreibmaschinen ». 30.
i) 1 » „ den I. Bürgermeister . ; . „ 40
k) 1 Sprechzimmer . . . . . ; . » 20.
1) 1 Vorzimmer hierzu . . . ; ; ; #48
m) Kommissions-Sitzungszimmer . . . „40:
n) Sitzungssaal des Stadtrats . ; A . . » 88 9
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