Die Räume sub 7, 9—12 und 14, müssen dem Publikum
möglichst bequem zugänglich sein,
Die Räume sub 3—6 müssen im ersten Obergeschoss und in
der angegebenen Reihenfolge nebeneinander belegen sein.
Die Sitzungssäle sollen ihre Fenster thunlichst nicht oder nicht
ausschliesslich nach der Strafsenseite haben.
Die Dienerwohnung soll im Dachraum untergebracht werden,
In jedem Stockwerke ist mindestens ein Warte- und Diener-
zimmer (30 qm), sowie auch die genügende Anzahl Aborte und
Pissoirs vorzusehen.
Die Höhe des Kellergeschosses soll 3, die des Erdgeschosses 6,
die des ersten Obergeschosses 4, die des zweiten Obergeschosses 3,50 m
im Lichten zum mindesten betragen.
Nach der Marktplatzseite ist eine Uhr, sowie eine Glocke, zum
Abgeben von Feuerzeichen vorzusehen.
Als Baupreis ist für den Kubikmeter der Betrag von höchstens
20 Mark zu Grunde zu legen.
AZE2M
EZ
Protokoll.
Die technischen Mitglieder des Preisgerichts traten unter Führung
des Herrn Oberbürgermeisters Habermehl und des Herrn Stadt-
baumeisters A. Kern — Donnerstag, den 14. Januar 1892, den
ersten Rundgang zur Besichtigung und Prüfung der eingelaufenen 78
Konkurrgenzentwürfe an,
Zu diesen wurde bemerkt, dass bei „O roth“ und „Spinne“ die
Seitenfassaden nur im Mafsstabe von ı: 100 gezeichnet waren, bei
„Kunst und Lehre giebt Gunst und Ehre“ fehlte der Lageplan, bei
„Phönix‘“ der Erläuterungsbericht, bei „Deimling‘“ fehlten im Grund-
plane die 3 Räume des Steuerkommissärs. Entwurf „Municipio“ hatte
Licht gegen die Nachbargrenze genommen, was nicht gestattet war,