Full text: Deutsche Konkurrenzen (1892/93, Bd. 1, H. 1/6, 10/12)

  
  
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\usserdem wird: verlangt ‚ein Erläuterungsbericht und ein Kosten- 
überschlag, nach dem Baukörper bemessen und zwar von dem 
i ren Fussboden bis zur Höhe der Dachtraufe, event. des 
Turmhelmes. Als Anhalt können dienen‘ die Sätze von ungefähr 
15 Mark pro cbm Gebäudemasse und 25 Mark pro cbm "Turm- 
   
nasse, Die gesamte innere Einrichtung und die Heizung sind 
jgesonders zu veranschlagen, 
Die Entwürfe sind bis zum ı. Januar 1892 mit einem Motto ver- 
sehen an das Pfarramt zu St. Berhardin in Breslau, Kirch- 
stras portofrei einzusenden, Name und Adresse des Ver- 
fassers sind in einem versiegelten Umschlag beizufügen. Die 
nicht prämlierten. Entwürfe werden portofrei zurückgesandt, die 
ämiierten Entwürfe werden unbeschränktes Eigentum der Bern- 
  
  
hardin-Gemeinde, 
drei besten Entwürfe werden in folgender Höhe prämiiert: 
  
erster Preis 2500 Mark, 
zweiter Preis 2000 Mark, 
dritter Preis 1500 Mark. 
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Der Verfasser der preisgekrönten Arbeit erhält kein Recht auf 
  
ihrung des Baues oder die Bauleitung; über diese be- 
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hält sich die Bernhardin-Gemeinde freie Verfügung vor. 
)jas Preisgericht besteht aus den Herren: Geheimer Ober-Regie- 
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lichen Baurat Züdecke, Baumeister Heintze, sämtlich zu Breslau, 
Stadtrat Mühl und Propst Treblin. 
Den Vorsitz hat der Probst der Kirche, bei Stimmengleich- 
heit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, 
Nachdem das Preisgericht sein Urteil gefällt hat, wird dasselbe 
durch die hiesigen und die hauptsächlichsten Fachzeitungen be- 
kannt gemacht, auch findet eine öffentliche Ausstellung sämtlicher 
ınosrat Persius aus Berlin, Stadtbaurat Plüddemann, König- 
N 
Entwürfe statt. 
Die Gemeinde-Körperschaften zu St. Bernhardin 
Treblin, D. theol., Probst zu St. Bernhardin. 
Urteil des Preisgerichts. 
Nach wiederholter Durchsicht und eingehendster Prüfung der 
eingesendeten 32 Entwürfe und nach lebhafıer Erörterung der Vor- 
züge und Mängel der einzelnen Arbeiten gelangten die Preisrichter 
übereinstimmend zu dem Urteil, dass die drei Arbeiten mit den Kenn- 
worten: „Eine feste Burg“ bezw. „Dr. Martin Luther‘ und 
mit dem Zeichen — vor den übrigen Anspruch auf Zuerteilung 
der ausgesetzten \) Preise hätten. Mit 4 gegen 2 Stimmen 
  
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