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Entfernung (mindestens 6 m) zum Zweck von Gartenanlagen ab-
bleiben und entsprechend hoch über die Umgebung gestellt sein.
Die zur Aufnahme von Kranken bestimmten Räume sollen mög-
lichst nach Süden liegen; Ostlage ist jedoch für einige Zimmer zulässig.
Ein Betsaal, bequem zugänglich gelegen, mit einer Bodenfläche
von ca. 150 bis 180 qm, ist dem Hauptgebäude einzufügen oder
anzugliedern, womöglich erweiterungsfähig durch Hinzunahme passender
Nebenräume,
Die für einzelne Räume angegebenen Mafse sind als annähernde
zu betrachten, womöglich aber nicht zu reduzieren.
Hauptgebäude: An Räumlichkeiten werden verlangt ausser
dem erwähnten Betsaal — etwa im Erdgeschoss:
Ein Ansprechzimmer, Wohn- und Schlafzimmer der Oberin, ein
Sitzungszimmer (30 qm), ein Aerztezimmer, je ein Tagraum für
Diakonissen und Personal (35 qm); beim Haupteingang ein Pförtner-
zimmer, ferner die Küche nebst Zubehör und Speisenaufzug, falls es
nicht vorgezogen wird, dieselben in einem Anbau unterzubringen, ein
Krankenaufzug, in der Nähe der Küche zwei Speisesäle für
Diakonissen und Personal (40 qm), sowie etwa 4 Einzelzimmer für
Kranke I. und II. Klasse,
Im ı. Obergeschoss wären, thunlichst nach Geschlechtern
getrennt, weitere Krankenzimmer unterzubringen, und zwar 12 Einzel-
zimmer (15 qm), 4 Doppelzimmer (für 2 Betten, 20 qm) und
4 Zimmer für je 6 Betten (35—40 qm). Ausserdem soll hier ein
Operationszimmer ‚mit 2 Nebenräumen für Instrumente, Arzneien
und Isolierung von Operierten, sowie in geeigneten Abständen Zimmer
für Wärterinnen, für Wäsche und Vorräte, und die erforderlichen
kleinen Theeküchen angeordnet sein.
Im 2. Obergeschoss wären die Schlafräume für die Diakonissen
und das Personal unterzubringen, erstere teils für ı Bett, teils für
2. Betten, letztere nur für 2 Betten eingerichtet, sowie weitere
Krankenzimmer in verschiedenen Grössen.
Im Speicher sind Wohn- und Schlafräume nicht unterzubringen.
In allen Stockwerken sind an geeigneten Stellen etwa
2 Badkabinette, Wasserklosetts bezw. Pissoirs und kleine Vorratsräume
vorzusehen.
Nebengebäude: Im Nebengebäude sind unterzubringen:
Wäscherei mit Zubehör, Desinfektionsraum, sowie ein Sektionszimmer
und eine Leichenkammer.
Allgemeines. Das Hauptgebäude ist zu unterkellern und mit
Centralheizung einzurichten. Die Gänge und Treppen sollen hell
und Iluftig sein, von feuerfestem Material; erstere dienen als Wandel-
gänge und können mit Altanen, Veranden etc. versehen sein. Vor