Aus den Verhandlungen des Preisgerichts.
Rechtzeitig eingegangen sind 21 Entwürfe, nach Ablauf. des
Termines zunächst 3 weitere Entwürfe. Es wird beschlossen, die-
jenigen beiden Entwürfe, welche nach Vergleich der Postpacket-
abschnitte als rechtzeitig abgesendet anzusehen sind, an der Preis-
bewerbung teilnehmen zu lassen, die übrigen zu spät eingegangenen
Arbeiten jedoch nur daraufhin zu prüfen, ob dieselben zum Ankauf
vorzuschlagen seien, Demnach erhöht sich die Zahl der koönkur-
rierenden Arbeiten auf 23 Stück,
Es werden zunächst 8 Arbeiten ausgeschieden, welche wegen
ganz ungenügend künstlerischer Durchbildung, oder vollständig ver-
fehlter Grundrissgestaltung, oder sonstiger erheblicher Mängel von
vornherein von der Preisbewerbung zurückzustellen sind.
Von den verbleibenden 15 Arbeiten, werden wegen der Vorzüge
ihrer Grundrisslösung oder der Eigenart ihrer Durchbildung 5 Arbeiten
zur engeren Wahl für die Preisbewerbung gestellt. Es sind dies die
Arbeiten: „Rüm Hart, klar Kimming“; „Nordsee II“; „Eada frya
HFresena‘“; „Silendi“; „Nordsee I“ ;
Die nachträglich eingegangenen Arbeiten werden gleichfalls ge-
prüft. Da dieselben so erhebliche Mängel zeigen, dass dieselben
nicht zur Wahl kommen würden, auch wenn sie rechtzeitig ein-
gegangen wären, sollen dieselben auch nicht für den Ankauf in Frage
kommen.
Die Vorschläge des Unterausschusses für die Bewertung der
) einzelnen Entwürfe werden angenommen und die 5 zur engeren
Wahl gestellten Entwürfe näher besprochen. Hierbei wird denselben
folgende Beurteilung zu teil:
„Rüm Hart, klar Kimming“ hat durch die Einschaltung des
inneren kleinen Wirtschafts- und Lichthofes eine ausserordentlich ge-
schickte Gruppierung der Wirtschaftsräume im Keller erzielt. Die
Verbindung im Erdgeschoss zwischen dem grossen, dem kleinen
Saal und der Restauration ist gleichfalls lobenswerth, dagegen der
Zugang zur Restauration durch das Spielzimmer hindurch mangelhaft.
Es ist jedoch nicht abzusehen, ob der innere kleine Hof nicht mit
Nachteilen für die Lüftung des Gebäudes verbunden ist, somit eine
angemessene Lösung ohne einen solchen Hof vorzuziehen. So lobens-
wert die liebevolle Ausbildung des kleinen Saales im Innern als
friesisches Zimmer ist, so wenig kann die äussere Architektur, welche
Zink und Cement als Hauptstoffe verwendet, gebilligt werden. Dem-
P nach muss der Entwurf bei Zubilligung der Preise ausscheiden und
soll nur für den Ankauf in Frage kommen.
Ebenso muss der Entwurf „Nordsee II“ trotz der Vorzüge seiner
äusseren Durchbildung und dem knapp bemessenen Rauminhalt,
dieser wegen der Mängel der Grundrissgestaltung, von der Preis-
bewerbung ausgeschieden und für den Ankauf zurückgestellt werden.
Vor allem ist die ungenügende und unschöne Beleuchtung des grossen
Saales als zu sehr gegen den Entwurf sprechend anzusehen, Die
Unzulänglichkeit des Eingangs ist ebenfalls als ganz unzulässig zu
bezeichnen. Wegen der vielen Vorzüge der äusseren Durchbildung
erscheint der Entwurf zum Ankauf aber besonders geeignet, da nicht