Allgemeine Bedingungen.)
Zur Erlangung von Entwurfskizzen zu einem Kunstgewerbe-Museum in
Köln wird unter den deutschen Architekten ein allgemeiner Wettbewerb eröffnet.
An Zeichnungen werden verlangt: 1. ein Lageplan im Mafsstab ı : 500;
2. die Grundrisse sämtlicher Geschosse, die vier Ansichtsfronten des Gebäudes
und die Längs- und Querschnitte, soweit solche zur Klarlegung des Planes
und zur Andeutung der inneren Architektur nötig sind, und zwar die Haupt-
fassade im Mafsstab 1: 100, alle übrigen Zeichnungen im Mafsstab I : 200,
Den Zeichnungen sind beizufügen:
I. Ein Erläuterungsbericht, der über die Anordnung der Räume, Kon-
struktion, Heizung und Baumaterial die nötigen Angaben enthält; 2. ein
Kostenüberschlag, berechnet nach der Grundfläche des Gebäudes und dessen
Rauminhalt, wobei die Höhe von Kellersohle bis Oberkante -Hauptgesims zu
nehmen ist; besonders vorspringende, nicht durch alle Geschosse reichende
Teile sind besonders zu behandeln; ebenso besondere Aufbauten von Giebeln
und Dacherkern; die der Berechnung zu Grunde gelegten Zahlen sind durch
Randskizzen zu erläutern; 3. bei Aufstellung der Entwurfskizzen und des
Kostenüberschlags ist die Bausumme von höchstens 500000 M. unbedingt
nicht zu überschreiten.
Entwurfskizzen nebst deren Anlagen sind bis.zum 1. August 1896 an
das Oberbürgermeisteramt in Köln postfrei einzureichen, Nach diesem Termine
eingehende Arbeiten werden von dem Wettbewerbe ausgeschlossen, es sei denn,
dass nach Ausweis des Poststempels die Aufgabe bei der Post am Vorabend
des Termins stattgefunden hat. .
Das Preisrichteramt haben übernommen: 1, Herr Kommerzienrat Otto
Andreae-Köln, 2. Herr Fabrikant Yak, Pallenberg-Köln, 3. Herr Geheimer
Regierungsrat Professor Znde-Berlin, 4. Herr Professor Zhzersch-München,
5. Herr. Geheimer Baurat Pflaume-Köln, 6. Herr Stadtbaurat Hezmann-Köln,
7. Herr Direktor Dr. von Falke - Köln.
An Preisen für die drei relativ besten Entwurfskizzen sind ausgesetzt:
Ein erster Preis von 2500 Mark, ein zweiter Preis von 1500 Mark und ein
dritter Preis von 1000 Mark, die in jedem Falle zur Verteilung kommen,
Solche Entwurfskizzen, bei welchen die im Bauprogramm ausgesetzten
Baukosten offenbar nicht eingehalten sind, oder welche im übrigen gegen die
Wettbewerb - Bedingungen verstossen, sollen von der. Preisverteilung unbedingt
ausgeschlossen werden; hierüber ist das Urteil der Preisrichter allein mafs-
gebend,
Durch die Auszahlung der Preise gehen die betreffenden Entwurfskizzen
in das Eigentum der Stadt Köln über; das Recht der Veröffentlichung ver-
bleibt den Verfassern,
Sämtliche zum Wettbewerb angenommenen Entwurfskizzen werden nach
erfolgter Entscheidung des Preisgerichts, welche in begründetem Gutachten
niedergelegt wird, 14 Tage lang öffentlich ausgestellt.
Köln, im März 1896,
Der Oberbürgermeister
Becker.
Bauprogramm.
Als Baustelle ist der nordöstliche von dem Hansaring, der Bremerstrasse,
dem Gereonswall und einem Promenadenwege begrenzte Teil der Hansaplatz-
Anlage bestimmt.
*) Ueber diesen Wettbewerb vergl. K.-N. April 1896, S, 63 und September 1896,
S. 133, sowie Süddeutsche Bauzeitung 1896, No, 36, S. 305—309.
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