Full text: Deutsche Konkurrenzen (1896, Bd. 6, H. 61/72)

  
   
   
   
   
   
   
   
  
   
  
  
  
  
  
   
   
  
   
  
  
   
  
  
  
  
   
  
  
  
   
  
  
  
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Das Kunstgewerbe-Museum soll zunächst dem Hansaring errichtet 
werden, ausser einem hohen Untergeschoss ein Erdgeschoss und erstes Stock- 
werk enthalten, sowie eine solche Plangestaltung besitzen, dass es nach dem 
Gereonswalle zu erweiterungsfähig ist. Dieser später zu eırichtende, ebenfalls 
zu Museumszwecken bestimmte Erweiterungsbau würde den Rest des Grund- 
stückes beanspruchen, -— Die Hauptfront des zukünftigen fertiggestellten 
Gebäudes; nach Südwesten gelegen, soll daher: schon jetzt in ihrer ganzen 
Ausdehnung entworfen werden. Die Lage des Einganges zum Kunstgewerbe- 
Museum zu bestimmen, bleibt dem Ermessen des Architekten überlassen. 
Raumbedarf. 
I. Verwaltungsräume. 
ı Zimmer für den Direktor; 1 Bureauzimmer; I Arbeitssaal von ca. 50 qm, 
der auch zu Sitzungen benutzt werden kann (diese drei Räume im Zusammen” 
hang); 1—2 Räume kleineren Umfanges für Sammlungsmaterialien; 1 Kopier- 
zimmer im Anschluss an die Sammlungssäle; Garderobe und Zimmer für den 
Hausmeister (Kasse) am Eingang; je ein kleineres Aufseherzimmer im Erd- 
geschoss und ersten Stockwerk; Wohnung des Hausmeisters, 5—6 Räume, 
event. im Untergeschoss anzuordnen, Ebendaselbst sind, soweit das Geschoss 
nicht zu Zwecken der Heizung ausgenutzt wird, Arbeits-, Depot- und Pack- 
räume unterzubringen; der übrigbleibende Teil soll derart gelegen und gut 
beleuchtet sein, dass er zur späteren Aufnahme einer Gipsabguss-Sammlung 
verwendbar ist. Für Aborte (Klosetts und Pissoirs) und Utensilienräume ist in 
ausreichender Weise Vorsorge zu treffen. 
II. Sammlungsräume. 
Ungefähr 15 Säle von durchschnittlich 65—70 qm Grundfläche; erheblich 
umfangreiche Säle sind nicht erwünscht. 1 grosser, ca. 150 qm Grundfläche 
haltender Saal für moderne Innenausstattung, der die Reihe der übrigen 
Sammlungssäle nicht unterbrechen darf; mehrere breite, flurartige Räume 
(Galerien). Die Ausstellungsräume und Galerien müssen durchaus. ausgiebige 
Beleuchtung haben, vorzugsweise durch seitliche Fenster, wobei die Saaltiefe 
nicht über 7 m betragen soll; Ausnahme bildet nur der grosse Saal. 
I. Bibliothek. 
I Büchersaal, zugleich Verwaltungszimmer von ca, 80 qm; I Lesesaal, 
zugleich für Vorträge bestimmt, 150—200 qm gross; I kleiner Raum zur 
Aufbewahrung von Mappen, Utensilien etc. Da die Bibliothek auch ‚ausser- 
halb der Besuchszeiten des Kunstgewerbe-Museums geöffnet ist, so ist ihre 
Lage derart zu wählen, dass sie unabhängig von den Ausstellungssälen mög- 
lichst leicht erreicht werden kann. 
Die einzelnen Geschosse sind durch eine geräumige Haupttreppe und 
Nebentreppen untereinander angemessen zu verbinden. Für das Untergeschoss 
soll eine lichte Höhe von 3,50—4 m, für die übrigen Stockwerke, eine 
Geschosshöhe gewählt werden, die 6 m nicht übersteigt, 
Sämtliche Räume sind durchaus feuersicher und die Aussenfronten in 
einem monumentalen Charakter zu gestalten, wobei auf Verwendung echten 
Materials Rücksicht zu nehmen ist. 
Die Erwärmung aller zu Verwaltungs- und Bibliothekszwecken bestimmter 
Räume, sowie der Ausstellungssäle, Treppen und Flure soll durch eine Central- 
heizung (Niederdruckdampf- oder Warmwasserheizung) bewirkt werden, Heiz- 
anlage, Werkstätten und Brennmaterialien-Lager erhalten ihren Platz im Unter- 
geschosse. 
Aus den Verhandlungen des Preisgerichtes. 
Den 10, August traten die Preisrichter zusammen. 
Es wurde zunächst festgestellt, dass zu dem Wettbewerb 57 Entwürfe 
von 56 Verfassern rechtzeitig eingeliefert waren, 
  
  
 
	        

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