Aussichtsturm im Aachener Stadtwalde,
Bedingungen.
Der Verschönerungsverein für Aachen und Burtscheid veranstaltet hierdurch
einen Wettbewerb unter den Architekten von Aachen und Burtscheid, um einen
passenden Entwurf zu einem massiven Aussichtsturm zu erlangen, welcher an
Stelle des jetzigen hölzernen Turmes im Aachener Stadtwalde errichtet werden soll,
Die Bedingungen für den Wettbewerb sind die folgenden:
1. Der Aussichtsturm soll in durchaus wettersicherem Steinmaterial ausgeführt
werden. Eisen ist nur in denjenigen Teilen zulässig, welche im Innern des Turmes
oder in auskragenden Decken und Fachwänden im Aeussern vorteilhafter und
dauerhafter in Eisenkonstruktion hergestellt werden können. Diese Teile dürfen
weder beim Besteigen des Turmes noch durch Sturmwirkungen Veranlassung zu
bemerkbaren Erschütterungen geben, Die Anwendung von Holz zu äusseren
Architekturteilen erscheint mit Rücksicht auf die dem Wind und Wetter sehr
esetzte Lage und auf die zu erstrebende Dauerhaftigkeit ausgeschlossen.
Der Turm muss standfähig genug sein, um mit üblicher Sicherheit den grössten
Stürmen gewachsen zu sein. Die Fussböden und die Plattform müssen für die
Belastung durch Menschengedränge sicher konstruiert sein.
2, Der Aussichtsturm soll einen geschlossenen Raum mit einer entsprechenden
Zahl von Fenstern in einer solchen Höhenlage erhalten, dass der Fussboden dieses
Raumes sich 20 m über Erdoberfläche befindet, Die Grösse der Grundfläche
dieses Raumes ist zwischen 25 und 30 qm zu wählen. Ueber diesem Raume,
dessen Aussenwände eventuell in Eisenfachwerk konstruiert werden können, ist
eine Plattform anzulegen, welche durch eine hinreichend bequeme Treppe von
dem geschlossenen Raume aus zu ‚erreichen sein muss; Ob diese Plattform’ frei
oder überdacht angelegt werden soll, bleibt dem Ermessen des Architekten über-
lassen. Es ist hierbei zu beachten, dass ein möglichst freier Umblick von der
Plattform aus gewahrt bleibt,
3. In dem zu unterkellernden Erdgeschoss des Turmes ist in der unmittel-
baren Nähe der Eingangsthüre ein Kontrollraum anzulegen, der mit Kartenausgabe,
Drehkreuz und Zählwerk zu versehen ist. Von hier aus soll der Aufgang zum
Turm durch eine lediglich dem Aufstieg dienende Treppe von ca. 80 cm Breite
erfolgen. Für den Abstieg ist eine besondere Treppe gleicher Breite vorzusehen,
von welcher aus man durch die Eingangsthüre wieder ins Freie gelangt. Die
beiden Treppenanlagen sind mit einer ausreichenden Zahl von gegen Zugwind
geschützten Ruheplätzen zu versehen, Etwa in der halben Höhe des Turmes sind
die beiden Treppen mit einander so zu verbinden, dass man von dieser Höhe aus
eventuell wieder heruntersteigen kann. Es ist erwünscht, die Möglichkeit offen
zu lassen, dass man später im Innern des Turmes einen mechanischen Personen-
aufzug anlegen kann,
4. An Zeichnungen werden verlangt: Die zur vollständigen Klarlegung des
Entwurfes erforderlichen Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Mafsstabe I: 50.
Dem Entwurf sind ferner beizufügen: Ein kurzer Erläuterungsbericht und ein ge-
nauer Kostenanschlag mit Massenberechnung, durch welchen nachzuweisen ist,
dass der zulässige Höchstkostenbetrag von 25000 Mark nicht überschritten wird.
Unter sonst gleichwertigen Projekten soll dem nachweislich billigeren Projekte der
Vorzug gegeben werden.