Aus dem Ausschreiben.
An Zeichnungen werden verlangt:
1 Lageplan ı: 500; die Grundrisse sämtlicher Geschosse; 3 äussere Ansichten:
2 zur Klarstellung erforderliche Schnitte; ı Perspektive vom Punkte C gesehen,
sämtlich 1: 200. I überschläglicher Kostenanschlag nach dem Flächen- und Raum-
inhalt der Gebäude; 1 kurze schriftliche Erläuterung des Entwurfs auch bezüglich der
zu verwendenden Materialien.
Die Entwürfe sind bis zum 1. Oktober 1900 einzuliefern. Nach diesem Zeit-
punkte eingegangene Arbeiten werden von dem Wettbewerb ausgeschlossen.
Das Preisrichteramt haben übernommen die Herren:
Bürgermeister Schultz in Bremen, Senator Wessels in Bremen, Oberbaudirektor
Franzius in Bremen, Architekt Haller in Hamburg, Architekt Grzsebach in Berlin,
Königlicher Baurat Schwechten in Berlin als Ersatzmann.
Zur Preisverteilung ist eine Summe von 6000 Mark zur Verfügung gestellt
und zwar:
für einen ersten Preis 3000 Mark,
” » zweiten: ,,... 2000
” ” dritten... 1000
Die preisgekrönten Entwürfe werden unbeschränktes Kigentum des Bremischen
Staates, das Recht der Veröffentlichung derselben bleibt jedoch den Verfassern.
Als Bauplatz ist der auf dem Lageplan angegebene Platz in Aussicht genommen.
Denselben begrenzen im Norden der Kaiser Wilhelm - Platz, im Westen die Haken-
strasse, im Osten der Marktplatz und im Süden das Haus 2a der Hakenstrasse und
ein ca. 2 m breiter Gang, der als Zuwegung nach dem Hause Markt 9 nicht bebaut
werden soll.
An der dem Kaiser Wilhelm - Platz zugekehrten Seite ist in ganzer oder
beliebiger Länge von der Ecke B des Planes beginnend zu ebener Erde ein Arkaden-
gang von ca. 3'/2 m Breite, von der Aussenkante des Saumsteins an gerechnet,
anzuordnen, der den Fussgängerverkehr auf‘ dieser Seite des Platzes aufzunehmen hat.
Die Arkaden sollen, soweit angeordnet, oben überbaut werden. An der südwest-
lichen Seite des Grundstücks Hakenstrasse No. 2b ist ein im Lichten 1,30 m breiter,
überbauter Durchgang und nach Südosten hin daran anschliessend ein Hofplatz in der
Grösse des jetzigen, im Lageplan mit dem Buchstaben O bezeichneten, vorzusehen.
Der Neubau muss sich im Stil und in den Höhenmafsen soweit als möglich
den Gebäuden in der Nachbarschaft anpassen, besonders ist hier auf das alte Rathaus
Rücksicht zu nehmen. Der Bau soll unterkellert werden und ausser dem Erd- und
etwaigen Zwischengeschoss nur zwei Obergeschosse erhalten.
Auf eine Grundrissanordnung wird Gewicht gelegt, die unter bester Ausnutzung
des Bauplatzes auch eine günstige Verwertung des oder der Gebäude gewährleistet.
Es bleibt deshalb dem Architekten überlassen, ob er das ganze Grundstück zu einem
Gebäude vereinigen will, oder ob er‘ mehrere durch Brandmauern getrennte Häuser
errichten will, die aber in ihrer äusseren Erscheinung zu einer wohl abgewogenen
Gesamtwirkung ausgestaltet werden müssen.
Da der Gebäudeblock in einer sehr verkehrsreichen Gegend der Stadt liegt,
So kann das Erd- und Zwischengeschoss und allenfalls auch noch das erste Ober-
geschoss zu Verkaufsläden und Geschäftsräumen ausgebaut werden, auch ist die