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Für den Fall der Behinderung eines der Herren ] er behält sich die
Firma H. C. Bestehorn eine Ergänzungswahl vor. :
Zur Preisverteilung ist eine Summe von 3600 Mark be und zwar für einen
I. Preis 1500 Mark,
1. Preis 1200 Mark,
III. Preis 9000 Mark.
Es bleibt jedoch dem Preisgerichte vorbehalten, die zur Verfügung stehende Summe
von 3600 Mark zur Auszeichnung der 3 hervorragendsten Entwürfe in anderer Ab-
stufung als vorstehend angegeben zu verteilen. Ueb jen etwaigen Ankauf weiterer
geeigneter Entwürfe mit je 500 Mark behält sich die Firma H. C, Bestehorn die
Entschliessung vor.
Die mit einem Preise ausgezeichneten oder angekauften Entwürfe gehen in das
Eigentum der Firma H. C. Bestehorn über, die sich für die weitere Bearbeitung freie
Entschliessung vorbehält, Dieselbe ist berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Entwürfe
ganz oder teilweise für die Bauausführung zu benutzen.
Die Firma H. C. Bestehorn kann auch gegen ein besonders zu vereinbarendes
Honorar einen der Preisträger mit der Bearbeitung der Ausführungspläne betrauen
und auch die Ausführung überweisen.
Beschreibung und Verwendung des Bauplatzes,
Das Haus soll auf dem Grundstücke E. D. C. F. H. I. G. B. A, F. laut Bei-
lage I erbaut werden, Das Grundstück stösst
mit der Linie A. F. E. an einen Garten,
E. D. C. F. H. an einen ausgefüllten Stadtgraben, der jetzt als
Promenade dient,
“ „ MH. I. an fensterlose Giebelwände, laut Beilage II,
» 7 4.G. Ban die Strasse und
7 „ B. A. an ein Wohngebäude und eine Gartenmauer,
Der Baugrund ist ein guter, da unter einer Humusschicht von ı bis 2 Metern
bereits der Baugrund (Lehm) erreicht wird.
Von dem vorgenannten Grundstücke soll zunächst eine ı2 m ‘breite Strasse
abgeschnitten werden. Um die unschönen Giebelwände an der Linie H. I. zu ver-
decken, beabsichtigt man vor diesen Giebeln einen ca. 6 m breiten Streifen H. I. G. F.
zwecks Bebauung (mit Läden? Wohnungen? Restaurant?) liegen zu lassen und die
Strasse auf die Stelle G. F. C. B. des Planes No. ı zu bringen. Falls jedoch durch
eine andere Lösung das Unschöne der Giebelwände beseitigt wird, kann die ganze
Strasse mehr nach‘ Süden verschoben werden. In jedem Falle bleibt der Teil des
Grundstücks für den Bau zur Verfügung, welcher nördlich der neuen Strasse liegen bleibt.
Es ist wünschenswert, dass der Haupteingang für das Gebäude in die Nähe
des Punktes C. gelegt wird und dass auch die Hauptfronten sich auf den Seiten E. D. C.
und C. B. befinden. Es muss jedoch darauf Rücksicht genommen werden, dass das
Gebäude über das niedrige Wohnhaus nebst Gartenmauer an der Linie B. A. hinaus-
ragt, und dass es deshalb von dem Hauptschmuckplatze der Stadt, der Herrenbreite,
also von Osten aus gesehen, gut wirkt.
Es ist beabsichtigt, den unbebaut bleibenden Hof, bezw. Spielplatz später mit
dem nördlich liegenden Friedhofe, welcher ebenfalls als Spielplatz dienen soll, zu ver-
binden, und es empfiehlt sich daher, den Hof des Gebäudes nach der Ecke A. zu
verlegen und bei B, eine Einfahrt von der neuen Strasse aus nach jenem Hof auszubilden,
Die Verbindung des Hofes mit dem Friedhof hofft man durch Ankauf des
Gartens nördlich A, F. herstellen zu können, Infolge der zu hohen Forderung des
jetzigen Besitzers dieses Gartens ist es jedoch wünschenswert, bei E. einen Ausgang
(nötigenfalls durch das Souterrain des Gebäudes) vorzusehen, so dass man von dem
bei A. liegenden Hofe in der Nähe von E. auf die städtische Promenade und ve
hier mit Umgehung des Wohnhauses No. ı bei K. in den Friedhof gelangen kann,
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