Aus dem Ausschreiben,
Zur Errichtung eines Warenhauses in Düsseldorf ist das mit a,b, c, d in
beigefügtem Lageplan bezeichnete Gelände vorgesehen.
Bei der Projektierung sind die Regierungs- resp. baupolizeilichen Vorschriften
strengstens zu beachten,
Soweit die baupolizeilichen Bestimmungen es zulassen, ist das Terrain voll aus-
zunützen.
Es ist Bedingung, dass evtl. vorgesehene Schaufenster- Anlagen an der Königs-
Allee und an der Allee-Strasse sich nur im Erdgeschoss befinden dürfen.
Auf gute Belichtung der Verkaufsgelegenheiten, sowie bequem bemessene Passagen
für das Publikum wird grosser Wert gelegt.
Ausser den nötigen Verkaufsständen sind weiter ein Teppichraum, ein Erfrischungs-
raum und ein Modellhüte-Salon vorzusehen. Die Verteilung dieser Räume in den
einzelnen Geschossen bleibt dem Verfasser überlassen, Ebenso bleibt es dem Verfasser
überlassen, evtl. noch Räume wie Reise- und Verkehrsbureau, Leseraum oder dergl.
anzuordnen.
Ferner ist im III. Obergeschoss eine grosse Lebensmittel- Abteilung derart an-
zuordnen, dass Gerüche in den übrigen Räumen vermieden werden.
In allen Etagen sind geräumige Toiletten vorzusehen.
Vorzusehen ist im Kellergeschoss ausser den sich ergebenden Räumen für Auf-
zugsmaschınen, Fahrstühle, Heizung, nötige Treppen, keine weitere Einteilung, da diese
Gegenstand einer späteren Erwägung sein soll.
Da die Fronten in erster Reihe repräsentieren sollen, wird grosser Wert auf
eine monumentale Wirkung gelegt, ohne Anlehnung an bekannte Vorbilder.
Mit Rücksicht auf die vornehme Lage an einem der schönsten Punkte Düssel-
dorfs, begrenzt von 3 grossen Strassenzügen, von denen die Alleestrasse eine Breite
von 50 m, die Königsallee eine Breite von 85 m und die Bazarstrasse eine Breite
von 18 m hat, sind die 3 Fronten nur in echtem Material auszuführen. Es wird
grosser Wert auf eine monumentale Gesamtwirkung und auf eine durchaus vollkommene
Schaufenster - Anlage im Erdgeschoss gelegt,
An Zeichnungen, deren Darstellung den Bewerbern überlassen ist, werden verlangt:
Die Grundrisse sämtlicher Geschosse I: 200.
Längen und Querschnitte I: 200, soweit sie zur Klarstellung des Projektes
erforderlich sind,
Die 3 Fronten 1: 200.
2 Detail- Zeichnungen 1:50 nach Wahl des Bewerbers.
I Schaubild von dem Punkt X des Lageplans nach einem Mafsstab 1:50.
I Erläuterungsbericht mit Angabe der zu verwendenden Materialien, sowie eine
prüfungsfähige Aufstellung der bebauten Fläche und Hofgrösse. ;
Auf einen Kostenüberschlag wird verzichtet, Ebenso wird den Verfassern nicht
aufgelegt, sich innerhalb eines bestimmten Kostenrahmens zu halten. Die allgemeinen
Kosten derartiger Gebäude sind bekannt. Im vorliegenden Fall soll, ohne Rücksicht
auf den Kostenpunkt, in erster Linie der Hauptwert darauf gelegt werden, ein hervor-
ragend schönes Werk zu schaffen, welches hohen künstlerischen Wert besitzt.
Die mit einem Kennwort versehenen Entwürfe müssen bis spätestens Donnerstag,
den 15. November 1906, in dem Geschäftslokale der „Düsseldorfer Baugesellschaft
m. b. H.“, Düsseldorf, Ratherstr. 49, unter Beifügung eines versiegelten Kuverts, das
mit deutlicher Aufschrift das Kennwort zeigt und den Namen des Verfassers enthält,
eingereicht oder am gleichen Tage bei der Postanstalt übergeben sein.