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Die zur engsten Wahl stehenden Entwürfe wurden wie folgt beurteilt:
Nr. 6. Kennwort: „Zram“,
Die Grundrissanordnung ist eine zweckmässige, Den Glanzpunkt des Innern
bildet der grosse Lichthof mit der Haupttreppe, in deren Nähe an guter Stelle die
Aufzüge liegen. Günstig sind die Tiefenabmessungen der Seitenflügel. Nicht ganz
einwandfrei ist die Belichtung der Stellen vor den Verkehrstreppen.
Der äussere Aufbau ist gut gedacht und spricht in vortrefflicher Weise den
Zweck aus, dem das Gebäude dienen soll. Schaufenster mit Abmessungen von 4 und
5 m bilden eine stattliche, lediglich durch die Eingänge unterbrochene Flucht. Der
Turm ist nicht in der Anlage begründet und ist auch nicht mächtig genug gegenüber
den übrigen Baumassen. Aussenarchitektur erhebt sich nicht über das schon Bekannte.
Nr. 7. Kennwort: „Deiskutabel“,
Die Bestimmungen des Programms sind innegehalten. Die Grundrisslösung ist
als eine durchaus gute anzuerkennen. Die notwendigen Treppen sind vorhanden unter
Berücksichtigung, dass die grosse Haupttreppe, da sie feuersicher eingebaut ist, auch
als Nottreppe mit berechnet werden kann, Lage und Anzahl der Aufzüge sind gut.
Die Belichtung ist durch die angeordneten drei Lichthöfe ausreichend. Weder zur
Prämiierung noch zum Ankauf konnte jedoch der Entwurf. in Frage kommen wegen
seiner für ein Warenhaus wenig charakteristischen Erscheinung. Zwar ist die Schau-
fensteranlage in der Bazarstrasse gut, um so ungünstiger aber die Anordnung der
Kolonnaden an der Königsallee. Besonders mangelhaft ist der Uebergang der Schau-
fensteranordnung von der Front Bazarstrasse zur Front Königsallee. Aber abgesehen
von solchen Einzelheiten musste der Entwurf ausscheiden wegen der gänzlich mangel-
haften Auffassung der Obergeschosse, die in ihren geschlossenen Massen dem Charakter
der vorliegenden Aufgabe nach keiner Richtung entsprochen haben.
Nr. 10. Kennwort: „Moloch‘“,
Bei diesem Entwurf liegt der Hauptwert in der originell und monumental wirkenden
Fassadenausbildung. Dagegen zeigt der Grundriss erhebliche Mängel, so in der An-
ordnung des grossen Lichthofes, welcher die bequeme Verbindung und Uebersicht der
Verkaufsräume stört. Zum andern in der einseitig angeordneten Haupttreppe. Die
Zugänge in der Seitenfront sind gut angeordnet. Es wäre günstiger, wenn die Zu-
gänge in der Bazarstrasse zusammengelegt wären, damit die Schaufensteranlage in
dieser wichtigen Verkehrsstrasse nicht unnötig unterbrochen wird. Die Schaufenster-
anlage ist eine gute.
Nr. 14. Kennwort: „Der Zeit gerecht“,
Die Grundrissanordnung ist einwandfrei; die praktische Ausnützung im Innern
ebenso vorzüglich. Die Nottreppen sind auch geschickt angeordnet. Besondere Vor-
züge haben zwei derselben durch die gleichzeitige Benutzung als Verkehrs- und Not-
treppe. Die Schaufensteranlage ist gut. Die Fassadenentwicklung steht nicht auf der
Höhe der Grundrissanordnung. Die architektonische Gestaltung erhebt sich nicht über
ein Mittelmafs,
Nr. 19. Kennwort: „Monument der Arbeit“,
Die überbaute Fläche entspricht nicht den Bestimmungen des Programms. Sie
überschreitet wesentlich die festgesetzten Grenzen.
Der Verfasser hat im Grundriss einen grossen Lichthof angeordnet, der für die
zur Verfügung stehende Grundfläche und für die nutzbare Quadratmeterfläche des
Gebäudes reichlich gross bemessen ist. Die Zahl der Treppen ist zu gering. De:
Gang neben dem Teppichraum, auf welchen Personenaufzüge münden, ist für den
Verkehr zu schmal. Die wichtige Ausnützung der Bodenfläche im Erdgeschoss ist
durch Art der Stützenstellung stark beeinträchtigt.
Die baukünstlerische Durchführung des Entwurfs ist hervorragend. Der Entwurf
gehört in dieser Richtung zu den besten der eingelaufenen Arbeiten. Die grosse Halle
kommt im äusseren Aufbau zum Ausdruck und verleiht dem Bauwerk eine grosszügige
charakteristische Erscheinung. Die Schaufensterauslage dagegen ist keine zweckmässige