Aus dem Ausschreiben.
Das Preisgericht besteht
a) aus folgenden Architekten:
1. Geheimrat Professor Dr. Josef Durm, Dr.-Ing., Karlsruhe;
2. Geheimer Baurat /ranz Schwechten, Charlottenburg - Berlin ;
Professor Dr. Frzedr. von Thiersch, München;
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| | Die Beurteilung der eingehenden Entwürfe erfolgt durch ein Preisgericht.
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| Stadtbaurat Richard Perrey, Mannheim
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und
b) aus folgenden Mitgliedern der Verwaltung der »Oberrheinischen« :
I. dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft, Herrn Kommerzienrat Z. Aug,
M Baum, Mannheim;
a 2. einem weiteren Mitgliede des Aufsichtsrates der Gesellschaft;
3. dem Vorstande der Gesellschaft, Herrn Direktor Oscar Sternberg, Mannheim.
Das Bauprogramm, welches, ebenso wie das Preisausschreiben, von den Preisrichtern genehmigt
ist, hat, soweit es Grösse und Zahl der im Gebäude unterzubringenden Räume betrifft, unbedingt zur
Richtschnur zu dienen; jedoch sind abweichende Vorschläge für die Raumverteilung, Anordnung der
Geschäftsräume und der Lage derselben zu einander durchaus willkommen, wenn der Bewerber die im
Bauprogramme angegebenen Zwecke dadurch in besserer Weise zu erreichen glaubt.
Im Erläuterungsberichte würden entsprechende Abänderungsvorschläge besonders zu begründen sein,
Es werden an Zeichnungen beansprucht:
a) ein Lageplan für die Gebäudeanlage I : 200,
b) sämtliche Grundrisse I : 100,
a c) Ansichten sämtlicher Strassenfronten sowie einer Giebelfront von I: 100,
x d) alle zur Klarlegung erforderlichen Durchschnitte 1: 100,
9 e) die in dem Bauprogramm erbetenen Skizzen der Grundrisse und der Strassenansicht
FE eines für die Zukunft in Aussicht zu nehmenden Erweiterungsbaues,
9 Ein Erläuterungsbericht hat über die Anordnung, die Konstruktion, die in Aussicht genommenen
$ Baumaterialien und über die Baukosten die notwendige Auskunft zu geben; auch soll derselbe Vor-
Y schläge über die Heizungsanlage und über die Beleuchtungsfrage enthalten,
N Für die Herstellung des Gebäudes mit Einschluss der Heizungsanlage, Einrichtung der Vacuum-
4 reinigung, jedoch mit Ausschluss der elektrischen Beleuchtungsanlage und der Mobiliarausstattung, ist
eine Bausumme bis zu höchstens
Mark 500 000.—
in Aussicht genommen, welche unter keinen Umständen überschritten werden soll.
Eine überschlägige Kostenrechnung nach KEinheitssätzen, sowohl für das Quadratmeter der
bebauten Grundfläche, wie das Kubikmeter des umbauten Raumes von der Kellersohle bis zum Dach-
gesims gemessen, ist in bequem nachprüfbarer Form beizufügen,
Entwürfe, deren Ausführungskosten die vorgenannte Summe nach Ansicht des Preisgerichtes
überschreiten, können auf Berücksichtigung keinen Anspruch machen.
Jeder Entwurf muss mit einem Kennwort oder Kennzeichen versehen, spätestens bis zum
31. Juli 1906, mittags an die Direktion der Oberrheinischen Versicherungs - Gesellschaft in Mannheim
eingeliefert sein.
Für die von dem Preisgericht als beste Lösungen anerkannten Entwürfe sind folgende Preise
ausgesetzt:
Ein erster Preis von Mark 5000.—
Ein zweiter Preis von Mark 4000.
Ein dritter Preis von Mark 3000.—
Das Preisgericht ist berechtigt, eine anderweitige Verteilung der ausgesetzten Gesamtsumme von
M. 12000 vorzunehmen, wenn nach dem einstimmigen Beschluss des Preisgerichtes keine Lösung
eingegangen ist, die eines ersten Preises für würdig befunden werden kann.
Die Verteilung der Gesamtsumme von M., 12000.— soll aber unter allen Umständen auf 3 Preise
beschränkt bleiben.
Die Gesellschaft behält sich vor, den Verfasser einer ihr besonders geeigneten Lösung mit der
7 weiteren Bearbeitung des Entwurfes und der künstlerischen Oberleitung zu beauftragen, doch übernimmt
die Gesellschaft hierfür durchaus keine Verpflichtung. Ebenso verpflichtet sie sic
preisgekrönten Entwürfe zur Ausführung zu bringen,
Die Gesellschaft hat das Recht, andere, nicht mit einem Preise bedachte Entwürfe für die
h nicht, einen der
Summe von je 500 Mark anzukaufen.
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