Programm.
Der dem Bauprogramm zugrunde liegende Bauplatz ist in Mannheim, im Gebiete der sogenannten
tlichen Stadterweiterung, und daselbst an der Augusta- Anlage (im Süden), Pfalzgrafenstrasse (im
ı) und Karl Ludwigstrasse (im Westen) mit einer Front von je 70 m an allen drei Strassen ge-
legen; von rückwärts (von Norden) wird er durch Bauplätze begrenzt.
Die Form des Platzes ist eine quadratische und das Ausmafs desselben 5000 qm.
er Baupolizei-Orduung der Stadt Mannheim vom 17. April 1901 (in Kraft getreten am
15. Mai 1901) und ihren Abänderungen vom 27. Februar 1904 und 10. Mai 1904 ist in allen Punkten
streng Rechnung zu tragen, es sei denn, dass es sich um Dinge handelt, zu denen eine entsprechende
Ausnahmebewilligung sicher ist.
Die zu beantragende Ausnahmebewilligung muss alsdann klar dargestellt und eingehend be-
gründet sein.
Für das zu erbauende Geschäftshaus ist zunächst noch nicht der Bauplatz in seiner ganzen
Ausdehnung erforderlich; nach einem diesseitigen Ueberschlag würde vielleicht die Bebauung einer
Fläche von etwa 1500 bis 1600 qm genügen, wenn ein Gebäude mit Souterrain (Tiefparterre), Erd-
g oss (Hochparterre, erster Stock) und zwei weiteren Stockwerken (2. und 3. Stock) angenommen
wird, bei welchem das Souterrain auch bewohnbar ist.
Die zweckmässigste Lage des Gebäudes auf dem Grundstücke festzustellen, bleibt den Archi-
tekten überlassen, doch ist als Hauptfront die Augusta- Anlage gegeben.
Unter allen Umständen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass bei der erhofften Geschäftsausdehnung
der Gesellschaft eine organische Erweiterung des Gebäudes über den ganzen Baugrund insoweit er-
folgen kann, als die Bauordnung und die Rücksicht auf Luft und Licht dies zulassen. Es sind daher
für die künftige Bebauung Grundrissskizzen nebst Ansichten der Strassenfronten des erweiterten Ge-
bäudes einzuliefern.
Diese Erweiterung muss ohne Störung des Geschäftsbetriebes vorgenommen werden können.
Das Gebäude soll ohne luxuriöse Ausstattung errichtet werden, an bevorzugter Stelle der Neustadt
gelegen, in seiner äusseren Erscheinung jedoch den Charakter eines vornehmen öffentlichen Verwaltungs-
bezw. Geschäftshauses tragen.
Auch die innere Einrichtung soll den Zwecken des Gebäudes als eines reinen Geschäftshauses
entsprechend durchaus einfach, aber gediegen gehalten werden.
Nur für den Haupteingang, die Haupttreppe und eine eventuelle Verkehrshalle ist eine etwas
bedeutsamere Ausbildung als für die Geschäftsräume in Aussicht zu nehmen.
Für die hier angeregte Verkehrshalle sind nicht etwa die in einem lebhaften Bankgeschäfte
üblichen grossen Abmessungen erforderlich, sondern es dürfte eine Grundfläche von ca. 40 bis 45 qm
genügen.
Die Verkehrshalle müsste durch mindestens zwei Kasseschalter mit der Kasse in Verbindung stehen.
In Bezug auf Luft und Licht, Ventilation, sanitäre Einrichtungen, Entstaubung, Heizung und
Beleuchtung, auf bequeme Verbindung und Uebersichtlichkeit der Geschäftsräume, auf Abdämpfung
der Geräusche im Gebäude und insbesondere in Bezug auf Sicherheit gegen Feuersgefahr soll das
Gebäude allen Fortschritten der Neuzeit Rechnung tragen.
Ueber feuersichere Herstellung der Decken und wichtigen Trennungswände werden die Vor-
schläge der Architekten erwartet.
Es sollen in dem Geschäftshause eine Wohnung für den Direktor der Gesellschaft und eventuell
eine zweite zum Vermieten bestimmte Wohnung vorgesehen werden.
Erforderlich für diese Wohnungen sihd, abgesehen von dem üblichen Zubehör einer herrschaft-
lichen Wohnung (Küche, Speisekammer, Mädchenstuben, Schränkestube, Bad etc.), 3 bis 4 grössere
Wohnräume und 6 Wohnräume von etwa 4 bis 4'/z m Breite.
Die Ausstattung soll den üblichen Ansprüchen an herrschaftliche Wohnungen Genüge leisten,
Die Wohnungen sollen im dritten (obersten) Stockwerke angeordnet werden, wobei es gestattet
wird, die Nebenräume als Waschküche, Plätt- und Schränkestube und ein Dienstbotenzimmer auch in
ein eventuelles Dachgeschoss zu verlegen, falls für eine passende Verbindung derselben mit den
Wohnungen Sorge getragen wird. N ;
Besondere Treppen nach den Wohnungen des dritten Stockes sind erforderlich.
Eventuell könnte an Stelle der angeregten Mietwohnung auch das Arbeitszimmer des Direktors,
der Aufsichtsratssaal und eine Anzahl Bureaus in den dritten Stock verlegt werden.
Es sollen Wohnungen für ein bis zwei Hausmeister vorgesehen werden. Dieselben sollen je
aus einer grösseren Wohnstube, zwei bis drei Kammern, einer Küche mit Speisekammer, ‚einem
Trockenraume, einem Kellerraume und einem Abort bestehen; die Wohnungen müssen ihren Eingang
vom Hofe aus haben. 4
Es ist sodann eine gemeinschaftliche Waschküche und ein gemeinschaftlicher Baderaum für die
beiden Hausmeisterwohnungen vorzusehen.
Diese Wohnungen werden zweckmässig im Souterrain untergebracht. va
3ei Anlage eines besonderen Maschinenhauses kann auch eine derartige Wohnung in Verbindung
mit diesem vörgesehen werden. sn
Eine Unterkellerung des ganzen Hauses dürfte, wenn nicht schon durch das Bedürfnis der im
Hause befindlichen Wohnungen und für den Fall, dass die Heizungs- und Beleuchtungsanlage im
Souterrain des Hauses projektiert werden, durch entsprechende Räume zur Aufbewahrung der Kohlen,
des Heizmaterials und sonstiger Vorräte bedingt, doch erwünscht sein. n ]
In Bezug auf innere Abmessungen und Einrichtungen, des. Gebäudes sind folgende allgemeine
Andeutungen zu beachten:
A
L*