Gartenanlagen, Freitreppen und Zufahrtswege; I kurzer Erläuterungs-
bericht und ein Kostenüberschlag, in welchem sowohl nach dem
Quadratmeter bebauter Fläche, als auch nach dem Rauminhalt, ge-
messen vom Gelände bis Oberkante Hauptsims (bei Giebeln ist bis
zur Mitte des Giebels zu messen) die verschiedenen Baumassen . be-
rechnet sind. Die Nachrechnung der Baumassen soll durch Herrn
Baumeister Böttcher hier erfolgen.
Die Einlieferung der Entwürfe hat an den Kirchenvorstand der
St. Marcusgemeinde zu Chemnitz, Körnerplatz ı1, spätestens bis
31. Januar, abends‘ 6 Uhr, kostenfrei zu erfolgen. Entwürfe,
welche ausweislich des Poststempels nach diesem Zeitpunkt bei einer
deutschen Postanstalt zur Beförderung aufgegeben worden sind, werden
vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Das Preisrichteramt haben übernommen: Herr Geh. Regierungs-
rat und Professor Hase in Hannover, Herr Geh. Regierungsrat und
Professor Otzen in Berlin, Herr Oberbaurat und Professor Lipsius
in Dresden, denen noch die Kirchenvorstandsmitglieder Herr Pastor
Colditz und Herr Baumeister Böttcher als beratende Mitglieder bei-
gegeben sind.
Das Preisgericht soll im Monat Februar 1893 sich entscheiden,
Für die vom Preisgericht als beste erkannten Entwürfe sind ein
erster Preis von. 2500 Mark, ein zweiter Preis von 2000 Mark, ein
dritter Preis von 1000 Mark ausgesetzt. Es ist den Preisrichtern
freigestellt, die Summe der ausgesetzten Preise auch in anderer Weise
zu verteilen. Die Preisrichter sind nur zur schriftlichen Begutachtung
derjenigen Pläne verpflichtet, deren Bedeutung und Wert sie zur
engeren Wahl stellen. Die’ preisgekrönten Entwürfe werden Eigentum
der Marcuskirchgemeinde zu Chemnitz; das Recht der Veröffentlichung
bleibt den Verfassern. Der Kirchenvorstand ist wegen der Ausfüh-
rung des Baues nicht an den Kreis der preisgekrönten Bewerber
bezw. Entwürfe gebünden. Sämtliche Entwürfe werden nach dem
Urteilsspruch 14 Tage lang öffentlich ausgestellt. Nach Schluss der
Ausstellung werden sie den Verfassern gegen Einsendung des mit
dem betreffenden Kennworte versehenen Postscheins postlagernd
zurückgesandt, sofern nicht die Verfasser selbst eine Adresse angeben.
Protokoll.
Es wird zunächst konstatiert, dass im ganzen 86 Entwürfe ein-
gegangen sind, von denen sieben nach Ausweis des Poststempels
nach 6 Uhr abends des 31. Januar d. J. zur Post gegeben worden
sind und daher von der Preisbewerbung ausgeschlossen werden
mussten. Diese wurden nach Beendigung der Beurteilung geöffnet
und ergaben: No. 80 einen Entwurf mit dem Kennwort: „Gott ist
hehr — Gott zu Ehr“; No. 81 einen Entwurf mit dem Kennwort:
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