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Für das ganze Gebäude ist eine Niederdruckdampfheizung vorzusehen,
welche zugleich den nötigen Dampf zum Betriebe der gemeinschaftlichen Koch-
und Waschküche und zu der Bereitung des warmen Wassers für die Bäder etc.
zu liefern hat, Die Zimmer der Pfleglinge sind mit regulierbaren Heizkörpern
zu versehen, welche das Erwärmen der Speisen und dergleichen gestatten.
Die Versammlungsräume und die Korridore müssen besondere Lüftungs-
vorrichtungen erhalten.
Die Beleuchtung sämtlicher Räume (mit Ausnahme der Wohnräume für
die Pfleglinge) soll durch Gas erfolgen,
In jedem Stockwerke ist eine ausreichende Anzahl von Zapfstellen für
warmes und kaltes Wasser, sowie auch eine Anzahl Hähne für Feuerlöschzwecke
anzuordnen.
Die Entwässerung erfolgt nach dem überall mindestens 4 m unter Strassen-
oberfläche liegenden Strassenkanal hin, und an diesen muss auch das Keller-
geschoss angeschlossen werden können.
Die Aborte sind mit Wasserspülung zu versehen und an die Entwässerungs-
anlage anzuschliessen.
Die Gesamtkosten für das Gebäude, einschliesslich der Heizungsanlagen,
Koch- und Waschvorrichtungen, Wasserversorgungs-, Lüftungs-, Beleuchtungs- und
Entwässerungsanlagen innerhalb des Gebäudes, sowie der Veranden und Altane
darf die Summe von 500000 Mark nicht übersteigen. Entwürfe, deren Aus-
führung nach der Ueberzeugung der Preisrichter einen höheren Kosten-Aufwand
erfordern würde, werden von der Preisverteilung ausgeschlossen.
Es werden gefordert: a. Lageplan, db. Grundrisse von sämtlichen Geschossen,
c. geometrische Ansichten der sämtlichen Fronten, d. die zum Versändnis des
ganzen Entwurfes- nötigen Schnitte. (Sämtliche vorgenannte Zeichnungen sollen
im Mafsstabe von ı: 150 in einfacher Ausführung dargestellt sein.) e. Eine
perspektivische Ansicht, f. eine überschlägliche Kostenermittelung, g. ein kurz
gehaltener Erläuterungsbericht.
Die vorangegebenen Zeichnungen und Schriftstücke sind bis zum Mittwoch,
den 28. Juni d. J. nachmittags 6 Uhr an den Magistrat zu Halle a/S. ein-
zureichen, und zwar müssen um die angegebene Zeit die Arbeiten in dem Zimmer
des Stadtsekretariats niedergelegt sein. Später eingehende Arbeiten werden von
dem Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Arbeiten sind mit einem Kennwort zu bezeichnen, auch ist denselben
ein mit dem gleichen Kennworte als Aufschrift versehener verschlossener Umschlag
beizufügen, in welchem der Name und die Wohnung des Verfassers angegeben
ist. Die zu den preisgekrönten Arbeiten zugehörigen Umschläge werden geöffnet,
die übrigen nur dann, wenn die Arbeiten innerhalb einer bestimmten, noch näher
bekannt zu machenden Frist von den Eigentümern nicht zurückgefordert werden
sollten, Die Rücksendung erfolgt postfrei,
Zur Auszeichnung der 3 besten Entwürfe sind Preise von 4000, 2500 und
1500 Mark ausgesetzt. Bei etwaigem Mangel an” entsprechend preiswürdigen
Entwürfen soll diese Gesamtsumme, welche unter allen Umständen zur Auszahlung
kommt, auch in anderer Verteilung zur Auszeichnung der hervorragendsten
Arbeiten verwandt werden können,
Der Magistrat behält sich das Recht vor, ausserdem noch zwei nicht mit
einem Preise bedachte Entwürfe mit je 600 Mark anzukaufen,
Im übrigen gelten für die Austragung des Wettbewerbes die Grundsätze, .
welche auf der ı5. Versammlung deutscher Architekten- und Ingenieur- Vereine zu
Hamburg im Jahre 1868 aufgestellt wurden mit den von den Versammlungen zu
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