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Ateliergebäude für Karlsruhe i
Aus dem Preisausschreiben.
Für den vom Preisgericht als den besten anerkannten Plan wird ein Preis
von vierhundert Mark, für den zweitbesten ein solcher von zweihundert
Mark ausgesetzt.
Die preisgekrönten Pläne werden Eigentum der Lokal-Kunstgenossenschaft
Karlsruhe und dürfen zur Ausführung benützt werden... In Betreff der Bauaus-
führung übernimmt die Atelierhauskommission keinerlei Verpflichtung, diese dem
Verfasser eines der preisgekrönten Pläne zu übertragen; wird aber ein solcher
mit der Ausführung betraut, so wird der. zuerkannte Preis am Honorar für. die
Bauausführung in Abzug gebracht.
Die Preisbewerbungspläne sind spätestens am 15. Juli 1893 einzusenden
folgen die üblichen Bestimmungen für anonyme Konkurrenzen).
Das Preisgericht besteht aus folgenden Mitgliedern, welche die Bestimmungen
des vorstehenden Preisausschreibens und das Programm gebilligt haben:
Dr. Otto Warth, Baurat und Professor; Wilhelm Strieder, Stadtbaumeister ;
Gustay. Bayer, Architekt; Max Hummel, Architekt und Professor; Claus Mayer,
Maler und Professor; Carlos Grethe, Maler und Professor; Hermann Volz, Bild-
Häuer und Professor,
Programm.
Das Atelierhaus der Lokal- Kunstgenossenschaft Karlsruhe wird auf einem
nach allen Seiten freien, an der Südseite der verlängerten Bismarckstrasse, westlich
der Rheinthalbahn gelegenen Platze in der Weise erbaut, dass die nördliche
Hauptfront des Gebäudes nach der Bismarckstrasse gerichtet ist und zwar in
einem Abstande von 10—15 m ‚von der Strassenflucht.
Das Treppenhaus ist möglichst in die Mitte der Südseite des Gebäudes
zu legen; jeder Treppenlauf soll mindestens 1,50 m breit sein. In jedem Stock
ist ein gut gelüftetes Pissoir und ein ebensolcher Abort mit kleinem Vorraum
anzulegen und im Erdgeschosse ausserdem noch ein besonderer Abort für Modelle,
alles in der Nähe der Treppe.
Die Fenster des Malerateliers sind in den Eckateliers 3 m, in den
kleineren Ateliers höchstens 2,5 m breit zu halten und zwar vom Fufsboden ab
in ı m Höhe beginnend und bis dicht unter die Decke reichend.
Die Thüren der Malerateliers sollen 1,20—1,50 m breit und 2,5 m
hoch sein.
Als Fufsböden der Malerateliers sind tannene Riemenböden vorzusehen,
Sämtliche Maler- und Bildhauer-Ateliers sollen durch Oefen beheizt werden,
nicht durch Centralheizungsanlagen. ı .
In. allen Stockwerken ist Wasserleitung in den Corridoren einzuführen (nicht
in den Ateliers); unter den. Ausgusschalen ist eisernes Gebälk anzubringen.