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9) wenn angängig, doch auch nicht unbedingt notwendig, im Erd-
geschoss ein Einsegnungszimmer, welches zugleich als Chor-Uebungszimmer be-
nutzt werden kann und für etwa 60 Personen Raum bieten müsste,
10) Für die ad 2, 4, 5, 6 und 7 genannten Teile des Gebäudes sind an-
gemessen disponierte Garderoben und Aborte in ausreichender Zahl und Abmessung
anzulegen. Sämtliche Räume sollen einzeln erwärmt werden können. Die Be-
leuchtung soll durch elektrisches Licht geschehen, doch soll auf eine Notbeleuchtung
durch Gas Rücksicht genommen werden. Die Garderoben u, s. W, sind mit
Wasserleitung zu versehen. Die Haupträume der Synagoge, die Emporen und
Versammlungszimmer müssen leicht auffindbare und bequeme Zugänge bezw.
Treppenanlagen haben. Auf eine weihevolle Gestaltung des Innern, sowie auf
eine monumentale Erscheinung der Vorderfront des Bauwerks wird Wert gelegt.
Besonders charaktervolle Bauteile (Türme oder Kuppeln etc.) wären erwünscht;
die Gartenfronten können in einfachem Backsteinbau gehalten werden. (Aborte
müssen unmittelbare Verbindung mit der freien Luft durch Fenster- oder Thür-
öffnungen haben, auch mit guten Ventilations - Einrichtungen versehen sein,
[S 48. 2 und 3‘ d. B.-O.])
V. Bausumme. Für die Ausführung des Synagogenbaues steht die Summe
von 500000 Mark zur Verfügung, so dass für diese Summe nicht allein das Bau-
werk an sich, seine Gründung, sondern auch die gesamte innere Ausstattung und
oben bezeichnete Einrichtungen beschafft werden müssen. Es sind daher die
Kosten des Baues in dem betreffenden Kosten -Ueberschlag (No. 7 der näheren
Bedingungen) derart nachzuweisen, dass über die Innehaltung der Anschlagssumme
kein Zweifel verbleibt. Auf Wunsch wird Herr Stadtbaurat a. D. Krüger hier-
selbst, Hintere Vorstadt 17, den Herren Bewerbern nähere Mitteilung über orts-
übliche Einheitspreise zugehen lassen,
Es werden folgende Zeichnungen "verlangt: 1) ein Lageplan im Maafs-
stabe I:300, 2) Grundpläne im Mafsstabe 1: 200, 3) charakteristische Schnitte,
welche sämtliche inneren Konstruktionen deutlich erkennen lassen, im Mafsstabe
1:200, 4) eine Hauptansicht im Mafsstabe 1:100, 5) eine Perspektive von
Punkt A des Lageplanes in einfachen Linien, 6) ein kurz gefasster Erläuterungs-
bericht, in welchem das aus den Zeichnungen nicht unmittelbar Ersichtliche, die
zur Verwendung kommenden Materialien und Konstruktionen des Näheren erläutert
werden, 7) wird ein Kostenüberschlag verlangt und zwar: a) für den Grundbau,
b) für den Bau und seine architektonische Gestaltung, c) für die innere Ausstattung
als Gotteshaus (Gestühl, Kanzel, Orgel, Oraun hakaudesch u. s. w.), d) für
sonstige Einrichtungen (Heizungsanlage, Beleuchtung, Wasserleitung u. Ss. W.),
e) für Umgebungsarbeiten (Vorplätze, Freitreppen, Pflasterungen u. Ss. W,).
Die Ueberschlagsberechnungen werden vor Zusammentritt des Preisgerichts
unter Leitung und Verantwortung des Herrn Stadtbaurats a. D. Krüger geprüft,
und unterwerfen sich die Konkurrenten dem Resultat, welches diese Revision er-
giebt. Die bis zum 1ı. Dezember d, J. eingehenden Arbeiten werden zunächst
von den Herren Preisrichtern geprüft und nach der Prüfung vierzehn Tage in
Königsberg an einem seiner Zeit bekannt zu machenden Ort öffentlich ausgestellt
werden. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird seinerzeit in dem „Zentralblatt der
Bauverwaltung‘‘ und in der „Deutschen Bauzeitung‘“ bekannt gemacht werden,
das gutachtlich begründete Urteil der Preisrichter dagegen wird bei der öffentlichen
Ausstellung der Entwürfe ausliegen, wird jedoch auch abschriftlich jedem Kon-
kurrenten kostenlos zugestellt.
Die Zuerkennung der Preise erfolgt nur an solche Bewerber, welche Ab-
lieferungszeit, Bauprogramm und Baukostensumme zweifellos innegehalten haben.
Bei den anzukaufenden Plänen sind die Preisrichter nicht an diese Bedingung
gebunden, Die preisgekrönten und anderweit erworbenen Entwürfe werden Eigen-
tum der Synagogen-Gemeinde und behält sich dieselbe die freie Verwendung der
gedachten Pläne vor. Die nicht prämiierten Entwürfe werden den sich legitimierenden
Einsendern demnächst ausgehändigt werden,