Full text : Dess Hertzogthums Würtemberg allerhand Ordnungen

I0?9

Herzog  zu
Lieber

ir  haben  von  Antritt  Unserer
das  Wohl  Unsers  Landes  und
thanen,  ans  das  sorgsamste  zu  besorgen,  UnS
eifrigst  angelegen  seyn  lassen  ;  Da  Wir  aber
wahrgenommen,  daß,  ohneracht  Unserer  Landes- ­
  Väterlichen  Sorgfalt,  der  gesuchte  Endzweck ­
  der  gemeinen  Wohlfahrt  ^dennoch  nicht,
in  allen  Vorfallenheiten,  erreichet  werden  wollen ­
  ;  So  haben  Wir  aus  Landes  -  Vätterlicher
  Liebe,  jene  zu  erlangen,  eine  geschärfte
Verordnung  ihres  Verhaltens,  an  Unsere
sämtliche  Balleyen  und  Dienerschaft,  besonders
an  alle  Unsere,  so  Geist.  als  Weltliche,,  Civil, ­
  Militair  -  unö  andere  korelial  -  Bediente
samt  und  sonders  zu  erlassen,  vor  ohnumgäng«
jich  nöthig  erfunden.
Es  ist  also  forderist  hiemit  Unser  gnädigster,
zumahl  aber  auch  ernstlicher  Wille  und  Befehl,

ad  pag.  909.  Nro  I.
General  -  Rescript  d.  d.

Von  GDttes
            
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