Volltext : Dess Hertzogthums Würtemberg allerhand Ordnungen

Genernl-  Rescripla

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Bdpag.991.  Nro.XXXVIII.
Weilen  dieses  hier  allegirte  General-  Rescript  einig ­
  und  allein/  was  in  der  Forst-Ordnung
selbst  begriffen,  in  sich  enthält;  als  ist  selbi,
gcs  in  extenso  nicht  beygedruckt  worden.
adpag.ioei.  Nro.  XXXIX.
Gen.  Rescr.  d.  d.  18-  April  1739.
Siehe  oben  pag.  1074.  inb  Nro.  vii.  allwo  eben
dieses  6en.  Rescript  in  extenso  zu  lesen.
*d  pag.  1004.  Nro.  XL.
Gen.  Rescr.  d.  d.  1.  Nov.  1735.
Von’  GDttes  Gnaden
Carl  Alexander,
Herzog  zu  Würtemberg.  rc.
Lieber  Getreuer:  demnach  bey  Uns  mehrmaken
angebracht  worden,  Wir  auch  sechsten  mißliebig ­
  wahrnehmen  müssen,  was  gestalten  sowohl
die  durch  Unser  Land  reisende  fremde  Personen,
als  auch  Unsere  Unterthanen  allerhand  Hunde
bey  sich  laufen  lassen,  welche  in  den  Wäldern
und  auf  dem  Feld  das  Wildprett  verjagen,  und
sonsten  in  der  Wildfuhr  nicht  geringen  Schaden
vrr,
            
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