Volltext : Dess Hertzogthums Würtemberg allerhand Ordnungen

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Anhang
einiger,  in  der  Forst-Ordnung  zwar  nicht  alle«
girten,  aber  doch  dahin  sehr  dienlichen,
ferneren  Herzoglichen  gnädigst
emanirten
Rescripten.

Die  Beglübd  und  Stellung  der  fremden ­
  Schützen  und  Jäger  zu  denen  Forst»
Aemtern  betreffend.
Eberhard.
(Demnach  Wir  beständig  dafür  halten  ,  auch
V)  aus  unterschiedlichen  Exempeln  bißhero
'wahrgenommen,  wie  daß  wegen  gewöhn,
licher  Beglübd  und  Stellung  der  fremden  Schü,
zrn  und  Jäger  zu  denen  Forstämtern  vieler  Or,
ten  Unsers  Herzogthums  und  Landen  grosser
Saumsaal  fürgehen,und  von  demwenigernTheil
Unserer  Forstbedienten  dergleichen  begehrt  oder
beobachtet  werden  möchte:  und  Wir  nun  sothaner
NcgUgenz  und  eingerissener  Unordnung  keines«
wegs  ferner  also  zu-  und  nachzusehen  gemeynt;  Als
ist  hiemtt  Unser  gnädigster,  zumahlen  ganz  ernstlicherBefehl,woferu
  inn  oder  um  deinen  dir  gnädigst
anvertrauten  Forst,  Bezirk  in  der  Nachbarschaft
«in  und  anderer  vom  Adel,  oder  sonst  etwelche
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