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Anhang
einiger, in der Forst-Ordnung zwar nicht alle«
girten, aber doch dahin sehr dienlichen,
ferneren Herzoglichen gnädigst
emanirten
Rescripten.
Die Beglübd und Stellung der fremden
Schützen und Jäger zu denen Forst»
Aemtern betreffend.
Eberhard.
(Demnach Wir beständig dafür halten , auch
V) aus unterschiedlichen Exempeln bißhero
'wahrgenommen, wie daß wegen gewöhn,
licher Beglübd und Stellung der fremden Schü,
zrn und Jäger zu denen Forstämtern vieler Or,
ten Unsers Herzogthums und Landen grosser
Saumsaal fürgehen,und von demwenigernTheil
Unserer Forstbedienten dergleichen begehrt oder
beobachtet werden möchte: und Wir nun sothaner
NcgUgenz und eingerissener Unordnung keines«
wegs ferner also zu- und nachzusehen gemeynt; Als
ist hiemtt Unser gnädigster, zumahlen ganz ernstlicherBefehl,woferu
inn oder um deinen dir gnädigst
anvertrauten Forst, Bezirk in der Nachbarschaft
«in und anderer vom Adel, oder sonst etwelche
Per-