Volltext: Dess Hertzogthums Würtemberg allerhand Ordnungen

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ttloöell  der  i\ect>nungen.
Ausgab  Gelt.
N.  Was  die  bisherige  Belohnung  der
Einbringer  betrift,  verbleibt  es  noch  ferner
bey  der  publicirten  Instruction.
Belangend  aber  den  Schreib  Verdienst,
weilen  die  Zeichen.  Einführung  hauptsächlich ­
  auch  auf  die  convenablere  Einrichtung
der  Rechnungen  und  Abstellung  der  bishero
  vorgegangenen  ohnnöthigen,  nur  zuVergrösserung
  des  Schreib»Verdiensis  gereichten ­
  Weitlaustigkeit  angesehen;  Als  ist
ins  künftige  der  Accis-Instruction  zu  inhaeriren,
  und  der  Schreib  -  Verdienst  allein ­
  denen  Foliis  noch  mit  Lind  2.  Kr.
nemlich  vom  Vlunäo  und  Ooncepe  der
Rechnung  einzustellen.
Weil  aber  auch  von  denen  Statt  -  und
und  Amtschreibern  Quartaliter  ein  Excract
aus  dem  Kauf-Buch  verfertiget  werden
muß;  Als  kan  vor  jedes  Blatt  desselben  die
gewöhnliche  Schreib-Gebühr  mit  z.  Kr.
gereicht  und  verrechnet  werden.
Endlich  die  übrige  bishero  in  denen
Rechnungen  passicte  Belohnungen  und
Verdienst  betreffend,  laßt  man  es  ins  künftige ­
  (wann  anderst  keine  Uebermas  vorgeloffen)
  dabey  ohngeändert  verbleiben.
8umma  der  Ausgab  Gelt.
—n.  fl.  N.fr.
	        
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