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ttloöell der i\ect>nungen.
Ausgab Gelt.
N. Was die bisherige Belohnung der
Einbringer betrift, verbleibt es noch ferner
bey der publicirten Instruction.
Belangend aber den Schreib Verdienst,
weilen die Zeichen. Einführung hauptsäch
lich auch auf die convenablere Einrichtung
der Rechnungen und Abstellung der bishe-
ro vorgegangenen ohnnöthigen, nur zuVer-
grösserung des Schreib»Verdiensis ge
reichten Weitlaustigkeit angesehen; Als ist
ins künftige der Accis-Instruction zu in-
haeriren, und der Schreib - Verdienst al
lein denen Foliis noch mit Lind 2. Kr.
nemlich vom Vlunäo und Ooncepe der
Rechnung einzustellen.
Weil aber auch von denen Statt - und
und Amtschreibern Quartaliter ein Excract
aus dem Kauf-Buch verfertiget werden
muß; Als kan vor jedes Blatt desselben die
gewöhnliche Schreib-Gebühr mit z. Kr.
gereicht und verrechnet werden.
Endlich die übrige bishero in denen
Rechnungen passicte Belohnungen und
Verdienst betreffend, laßt man es ins künf
tige (wann anderst keine Uebermas vorge-
loffen) dabey ohngeändert verbleiben.
8umma der Ausgab Gelt.
—n. fl. N.fr.