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ttloöell der i\ect>nungen.
Ausgab Gelt.
N. Was die bisherige Belohnung der
Einbringer betrift, verbleibt es noch ferner
bey der publicirten Instruction.
Belangend aber den Schreib Verdienst,
weilen die Zeichen. Einführung hauptsächlich
auch auf die convenablere Einrichtung
der Rechnungen und Abstellung der bishero
vorgegangenen ohnnöthigen, nur zuVergrösserung
des Schreib»Verdiensis gereichten
Weitlaustigkeit angesehen; Als ist
ins künftige der Accis-Instruction zu inhaeriren,
und der Schreib - Verdienst allein
denen Foliis noch mit Lind 2. Kr.
nemlich vom Vlunäo und Ooncepe der
Rechnung einzustellen.
Weil aber auch von denen Statt - und
und Amtschreibern Quartaliter ein Excract
aus dem Kauf-Buch verfertiget werden
muß; Als kan vor jedes Blatt desselben die
gewöhnliche Schreib-Gebühr mit z. Kr.
gereicht und verrechnet werden.
Endlich die übrige bishero in denen
Rechnungen passicte Belohnungen und
Verdienst betreffend, laßt man es ins künftige
(wann anderst keine Uebermas vorgeloffen)
dabey ohngeändert verbleiben.
8umma der Ausgab Gelt.
—n. fl. N.fr.