Register. '
oder
—Der morosen Execurion. vid. Magistrats.
Accis- Ausständ. vid. Accis-Gelder.
Accis-Befehle. Die von gnädigster Herrschaft
oder der Landschaft auslaufende Befehle
sollen die Magistrats ohnweigerlich
vollstrecken, auch solche bey Gericht alsgleich
nach kublicanon der Fürftl. Befehle vornehmen.
p. f.
Accis - Büchs, oder Lassa, vid. Accis-Stock.
Accis - Defraudariones. Die Accisere sollen denen
Beamten die Contraventiones fleißiger
anzeigen, und diese solche abstrafen, p-4.
-—-Die Accis-Fehler sollen so hoch, als die Zoll-Fehler
gestraft werden. P. lor. io8.
Mann einer Theil an einer Accis- Defraudation
hatte, oder solche vertuschen hülfe, solle
<rr, gleich dem vekraudanren selbst, gestraft
werden, p. ui.
»-Wann einer einen Accis,Fehler entdeckt, sollt
Ihnz von der Straf der ?te Theil gelassen,
der aber, so solches verschweigt, mit helfti,
ger Straf belegt werden, p.m.
"-Ein jeder ist bey feinen Pflichten verbunden,
sowohl feiner Mit-Bürgere,als auch seiner
Vorgesezten Accis - Lonrravemioncs anzuzeigen.
p. ui.
Accis - Embringer. Die Accifer sollen dlt'
Salz - Urkunden denen Rechnungen beylegen,
p. 1Z3.
—Zn jeder Stadt soll ein Ober - Einbringer
seyn, und dessen Osticium. p. 98. 99.
—Von Vogt, Bürgermeister und Gericht,