Full text: Dess Hertzogthums Würtemberg allerhand Ordnungen

16 Accis - Ordnung. 
L^durch- Von der ausser Lands herei'nbrin, 
Ml Modische genden,und ohnabgestossen wieder Hin 
oder iin Laiid ausgehenden,wie auch derjenigenWol« 
!?«,»«!?" le, so im Land verarbeitet wird, 
Nichrs. , , , Nichts. 
Wan» sie Hingegenistvon derWolle, so ins 
stoffen, und Land gebracht, und darinnen abgestos, 
doch wieder sen, aber ohnverarbeiter wieder hinaus 
SfSm geführt wird, dem Gulden nach 
Gulden - , Zwey Rreuzer. 
-Rreuzer. 7 
JnniLndi- Und von innlandifcher Wolle, 
Uk'ausser so ausser Lands verkauft wird, dem 
kaufende^ Gulden nach - Drey Rreuzcr. 
Wolle 
Von innländischer Wolle, die 
ländischer, Ausländern gehörig, und auch ohne 
aeÄtt™ Verkauf ausser Lands geführt oder 
®o(ie 3 getragen wird - Zwey Kreuzer.' 
s Rreuzer. 
Häm'u.Fei- Von rohen Haut und Fellen , well 
len,so ausser che ausser Lands verkauft werden, hat 
kaus/iver» ^er Verkäufer vom erlösenden Gulden 
de», -Rr. zugeben - - Zwey Kreuzer. 
mdoonge. Und von gegerbten 
9 rSu3fr. * * * Ein Rreuzer. 
Eßlingen 
genÄgm"' ist hiebe,) kein llnterschied zu 
vbspecificir- machen, es werden gleich jezt gedachte 
"biNen vor' sollen Häut UNÜ Felle nach Eßlingen 
uusiändiich und Reutlingen , oder dero Angehö« 
»u halle». rige
	        

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