Full text: Dess Hertzogthums Würtemberg allerhand Ordnungen

Bau-Ordnung. n 5 
Es sollen auch in allen neuen Gebauen 
von keinem Meister die Riegelwand aus- 
zumauren vorgenommen werden, sie seyen 
dann vom Zimmcrmann zuvor auSgefut- 
tert bey Verlust seiner Arbeit, und wieder 
Gutmachung der gebrauchten Materialien. 
Dieweil die Arbeiten den Stöcken nach 
ungleich, und je höher Stein und Zeug 
zu tragen und zu rüsten, je mehrern Ko 
sten dem Meister» welcher das Verding 
annimmt, auflauft, darum dann die Be 
lohnung unterschiedlich gcftellet; wann 
aber der Bau-Herr eigen Gesind hat, 
und dem Meister Zeug sind Stein an die 
Hand tragen laßt, und dem Meister al 
lein sein Hand -Arbeit zu verdingen ist, 
so gibt man durchaus einen gleichen Lohn, 
es seye hoch oder nieder, von der Ru 
then für Speiß und Lohn an Grund 
mauren 50. Kr. 
Von der Ruthen an Streb- Schild-und 
andern Mauren, mit einem Haupt ;2.Kr. 
Von der Ruthen zu wölben 1 st. 30. Kr. 
Von der Ruthen an Steckmauren i.fl. 
Von der Ruthen Rigel zu mauren zo.Kr. 
Von der Ruthen Ripp zu mauren io.Kr. 
Von der Ruthen die Ripp nur zu er 
schüttert , und oben auch unten Zeug 
aufzuziehen 6. Kr. 
Von der Ruthen mit Blattlein zu be 
setzen 10. Kr. 
L l 4 Von
	        
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