Full text : Dess Hertzogthums Würtemberg allerhand Ordnungen

Accis  Ordnung.  43
faßt  werden  will,  dem  Acciftr,  ob  aemunv
derselbe,  und  wie  viel  dessen,  auch  Mich  Ä
gegen  wem,  auf  Rechnung  gegeben,  riehen,
oder,  und  wie  hoch  verkauft,  getreulich ­
  anzeigen,  sondern  es  seynd  auch
die  Einbringer,  sonderlich  in  denen
Flecken,  daß  sie  sich  in  denen  Keltern
öfters  sehen  lassen,  alle  Käuf  fleißig
erkundigen,  und  die  Gebühr  treulich
einziehen  sollen;  wie  ingleichem  die
Schultheißen,  und  Kelter,Schreibere,
  daß  sie  auf  die  Wein  Verkäuf  ge,
naue  Achtung  haben,  solche  norireti,
und  denen  Accis-Einbringern  pünktlich ­
  anzeigen  sollen,  damit  nichts  ver,
wahrloset,  oder  veruntreuet  werde,
aus  sie  genaue  Achtung  zu  geben,  bey
ihren  Pflichten  und  Eyden  ernstlich  zu
erinnern;  Euch  selbsten  aber  soll  in
allweg  obliegen,  und  gebühren,  auf
sie  alle,  und  das  ganze  Wesen  eure
fleißige  Inspection  also  zu  haben,  damit ­
  es  durchaus  richtig  und  in  guter
Ordnung  daher  gehe,  und  Wir  nicht
mehrere  Erkundigung  einzuziehen,
und  nach  Befindung  einiger  Untreu,
Unfieisses  und  Fahrläßigkeit,gegen  den
Schuldhaften  scharfe  und  ernstliche
Bestrafung  vorzunehmen  verursacht
werden.
Und  ob  zwar  die  Hereinführung  Die  Hrrei»,
aller  ausländischen  Meine,  fomol  föbrunqaitcr
nach au<SWnIM '
            
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