Volltext : Dess Hertzogthums Würtemberg allerhand Ordnungen

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stattet  werden.  Und  ist  dabey  Unsere  wie,
verholte  ernstliche  Verordnung,  daß  einem
Ausländer  mehr  nicht,  dann  600.  Stück
auf  einem  Wagen,  und  300.  Stück  auf  einem ­
  Karren,  auf  den  Marckt  zu  führen,
nach  erwehntem  Hochfürstl.  Lencral  -  Rescript
  d.  d.  26.  Apr.  1721.  erlaubt  seyn  soll
le:  Unsere  Unterthanen  aber  mögen  gleich,
wählen  an  allerhand  Geschirr  820.  Stück
auf  einem  Wagen,  und  420.  Stück  auf  ei,
mm  Karren,  ein  mehrers  aber  nicht,  bey
Straf  der  Confiscation  des  Uebermaßes
herbey  bringen.  Dahingegen  die  Heyde»,
heimer  Hafner  der  vorigen  ObscrvE  und
Ordnung,  auch  der  unter  dem  i8ten  Marti* ­
  1729.  ergangenen  Hochfürstlichen  Resolution ­
  gemäß,  noch  ferner  1802.  Stück  auf
einem  Wagen  zu  führen,  befugt  seyn  sollen.
Wobey  auch  verordnet  wird,  was  auf
Jahrmärkten  die  Ausstellung  der  zu  faü
lrm  Kauf  gebrachten  Waare  berrift,  daß
dabey  zwischen  Inn,  und  Ausländern  kein
Unterschied  gemacht,  sondern  die  Zeit  der
Ausstellung  bey  beyden  gleich  gehalten
werden  solle.
Und  weil  Wir  annebst  zu  vernehmen
gehabt,  daß  sonderlich  bey  dermaliger
Holzklemme  viele  Waare  schlecht  gebrennt
wird,  wordurch  nicht  nur  unsere  Unterthanen ­
  hinlerführr,  sondern  auch  Krankheiten ­
  verursacht  werden  können;  So  wollen
Wir,  daß  auch  bey  diesem  Handwerk  über
Unserer
            
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