Volltext : Dess Hertzogthums Würtemberg allerhand Ordnungen

Register.

Mim  von  Stein,  Kalch,  Sand,  Be«
sezblatklein  und  Bachenstemen  hergiebt,
auf  seinen  Kosten  auf  den  Plaz  liefert,
daß  der  Meister  nur  das  Gesind  halten,
die  Arbeiten  verfertigen,  und  das  Ge«
schirr,  darunter  auch'die  Tragbehren  verstanden ­
  werden,  erhalten  darf.  s;r.  sqq.
Bauholz.  dessen  Modell  und  Meß,  so  auf
dem  Neckar  gefiözt  wird.  47z.  sqq.
dessen  so  auf  der  En;  gefiözt  wird.  47t-lg-Von
  Bäumen,  Ueberhangen  und  Rebsto,
cken,  welche  zu  nahe  an  des  Nachbars
Haus  aufgezogen  und  gcsezt  werden.
458.  sq.
Von  Bereitung  der  Ziegel-Erden.  432.
Von  Besichtigung  der  Steinmezen-  und
Maurer-Arbeit,  fiz.
Bruderjchafr-Bestärriguttg  der  Kupferschmiede ­
  oder  Keßler.  626.
der  Hafner.  6ro.  sqq.
Brunnen,  in  wie  fern  man  solche  auf  ei,
genem  Grund  graben  und  haben  möge.
453»
C.
Von  Lammen  und  Rauchfangen.  436.  sqq»
Von  Lanalen  und  Wasserleitinen.  45*».
Listernen,  auf  was  Art  jemanden  auf  sei,
nem  eigenen  Grund  dergleichen  zu  graben
erlaubt  sey.  45z.
Von  Lloacken  und  heimlichen  Gemachen.
444»
Von  sonderbaren  Comracceu.  464,
Von  Lreuz-  und  Abgassen.  420.
§»
            
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