Register.
Mim von Stein, Kalch, Sand, Be«
sezblatklein und Bachenstemen hergiebt,
auf seinen Kosten auf den Plaz liefert,
daß der Meister nur das Gesind halten,
die Arbeiten verfertigen, und das Ge«
schirr, darunter auch'die Tragbehren ver
standen werden, erhalten darf. s;r. sqq.
Bauholz. dessen Modell und Meß, so auf
dem Neckar gefiözt wird. 47z. sqq.
dessen so auf der En; gefiözt wird. 47t-lg-
Von Bäumen, Ueberhangen und Rebsto,
cken, welche zu nahe an des Nachbars
Haus aufgezogen und gcsezt werden.
458. sq.
Von Bereitung der Ziegel-Erden. 432.
Von Besichtigung der Steinmezen- und
Maurer-Arbeit, fiz.
Bruderjchafr-Bestärriguttg der Kupfer
schmiede oder Keßler. 626.
der Hafner. 6ro. sqq.
Brunnen, in wie fern man solche auf ei,
genem Grund graben und haben möge.
453»
C.
Von Lammen und Rauchfangen. 436. sqq»
Von Lanalen und Wasserleitinen. 45*».
Listernen, auf was Art jemanden auf sei,
nem eigenen Grund dergleichen zu graben
erlaubt sey. 45z.
Von Lloacken und heimlichen Gemachen.
444»
Von sonderbaren Comracceu. 464,
Von Lreuz- und Abgassen. 420.
§»