Full text: Preis-Statut des Kgl. Polytechnikums in Stuttgart (1876)

Preis-Statut 
(Ac 
dar 
8 
Kgl. Polytechnikums in Stuttgart. 
Genehmigt durch Erlass des K. Kultministeriums vom 11. Juli 1876, Ziff. 2469. 
8. 1. 
An jeder Fachschule des Polytechnikums kommt in der Kegel 
Jührlich Ein Preis zur Vertheilung. 
Ausser den Preisen werden óffentliche Belobungen zuerkannt. 
Ist an einer der Fachschulen ein Preis nicht zugetheilt worden, 
so können innerhalb der dreijährigen Hauptetatsperiode im darauf- 
folgenden Jahr an dieser Fachschule. ausnahmsweise zwei Preise aus- 
gesetzt werden. 
8. 2. 
Die Preise bestehen je in einer goldenen Medaille im Werth 
von 200 Mark, neben welcher dem Preisträger ein Diplom eingehän- 
digt wird. Diplome erhalten auch diejenigen Bewerber, welche bei 
dem Loose um einen Preis unterliegen, sowie solche, welchen eine 
öffentliche Belobung zuerkannt wird. 
$. 3. 
Die Preise werden für völlig genügende Lösung einer zum Zweck 
der Preisbewerbung gestellten Aufgabe — Preisaufgabe — zugetheilt. 
8. 4. 
Befähigt zu Erlangung von Preisen sind simmtliche Studirende, 
welche während des ganzen Schuljahrs, in welchem die Preisaufgaben 
SR A/2 62
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.